Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Die Rechts- und Konsularabteilung - Betriebsaufnahme

Stempel

Stempel, © Liesson/photothek.net

22.11.2017 - Artikel

„Die Rechts- und Konsularabteilung wird ab dem 15.06.2020 wieder schrittweise und nur mit eingeschränkten Besuchszeiten für einzelne Dienstleistungen geöffnet werden. Das Bemühen um Ihre Sicherheit und Gesundheit hat hierbei oberste Priorität. Aus diesem Grund können wir Sie nur nach vorheriger Terminabsprache empfangen. Daher bitten wir Sie, für alle Anliegen (Pass- und Personalausweisbeantragung, für Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Legalisationen und sonstige konsularische Bescheinigungen wie z. B. Ehefähigkeits- und Staatsangehörigkeitsbescheinigungen) einen Termin zu buchen. Bitte haben Sie Verständnis dass vorerst Termine nur in geringer Anzahl zur Verfügung stehen werden. Das Terminvergabesystem finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

  • Besucher, die einen Passtermin gebucht haben, können diesen wie gebucht wahrnehmen.
  • Für Unterschriftsbeglaubigungen, Legalisationen und konsularische Bescheinigungen werden einzelne Termine in unserem Terminvergabesystem zur Verfügung stehen.
  • im Bereich der Nationalen Visa werden ausschließlich die Personen kontaktiert, die Vorsprachen zu Wiedereinreisen bei abgelaufenem Aufenthaltstitel wahrnehmen müssen oder deren Termine zu Beginn der Ausgangsperre durch die Botschaft storniert wurden. Eine reguläre Terminvergabe kann noch nicht stattfinden.
  • Die Beantragung von Schengen-Visa bleibt nach Rücksprache mit den EU-Partnern vorerst ausgesetzt
  • Die Botschaft kann Ihnen keine Passierscheine zur Wahrnehmung von Terminen ausstellen
  • Ein Visum bedeutet nicht, dass auch tatsächlich eine Ausreisemöglichkeit besteht. Angebote der kommerziellen Fluggesellschaften können wir nicht kommentieren. Sie liegen in der alleinigen Verantwortung des Anbieters
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie den Termin nur wahrnehmen können, wenn Sie gesund sind. Wenn Sie krank sind oder sich krank fühlen, sagen Sie den Termin bitte ab. Wir behalten uns das Recht vor die Körpertemperatur zu messen und den Zutritt bei >37,3 C zu versagen. Das Tragen einer Maske beim Betreten unseres Warteraums und während des Termins ist Pflicht. Um die Besucheranzahl zu beschränken, müssen Sie unter Umständen mit einer zusätzlichen Wartezeit bei der Einlasskontrolle rechnen.
nach oben