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Legalisation marokkanischer Urkunden
Beglaubigung, © Photothek.de
Seit dem 01.01.2021 erfolgt die Legalisation auch über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Termine können hier vereinbart werden.
Bitte beachten Sie bei der Buchung eines Legalisationstermins über TLScontact in Rabat, dass die Rückgabe der legalisierten Unterlagen in der Regel am auf den Termin folgenden Arbeitstag erfolgt.
Die Honorarkonsuln in Casablanca und Tanger sind ausschließlich ermächtigt Urkunden, die in ihrem Amtsbezirk erstellt wurden zu legalisieren.
Legalisationen können weiterhin auch in der Botschaft vorgenommen werden. Die Vorsprache ohne Termin ist nicht mehr möglich. Bitte buchen Sie sich hier einen Termin.
Die Botschaft weist darauf hin, dass elektronisch erstellte Unterlagen wie z.B. Zeugnisse oder Bildungsabschlüsse die keine Original-Unterschrift und kein Originalsiegel aufweisen, weder beglaubigt noch legalisiert werden können.
In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage marokkanischer Urkunden in legalisierter Form an. Einfache Bescheinigungen (wie Lebensbescheinigung oder Wohnortbescheinigung) werden nicht mehr legalisiert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt