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Informationen zur Legalisation von marokkanischen öffentlichen Urkunden

24.05.2023 - Artikel

Achtung – Aktuell: 
Zum 01.01.2021 wurde die Entgegennahme von Urkunden zur Legalisation durch die Botschaft an den Dienstleister TLScontact in Rabat ausgelagert. Bei Abgabe dort ist neben der Gebühr ein Serviceentgelt zu entrichten. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Das Angebot ist auf das Visaannahmezentrum in Rabat begrenzt. Weitere Informationen zu Service und Terminvergabe finden Sie unter dem folgenden Link

Die Botschaft hält in geringerem Umfang Termine zur direkten Vorsprache in Legalisationen vor, die Sie über den nachstehenden Link in der Kategorie „Legalisationen“ buchen können.

Über die buchbaren Termine hinaus können keine Termine zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit der Vorsprache zur Legalisation bei den Honorarkonsuln in Agadir, Casablanca und Tanger bleibt hiervon unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Honorarkonsuln nur Urkunden legalisieren dürfen, die in ihrem Amtsbezirk erstellt wurden.

In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage marokkanischer Urkunden in legalisierter Form. Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft sind die nachstehend im Einzelnen erläuterten Vorbeglaubigungen durch marokkanische Behörden. Es ist ratsam, die Vorbeglaubigungen bei den betreffenden marokkanischen Behörden persönlich einzuholen, nicht auf dem Postweg. Einfache Bescheinigungen (wie Ledigkeitsbescheinigung, Wohnortbescheinigung) werden nicht legalisiert.

Erforderliche Vorbeglaubigungen 
1. Je nach Art der Urkunde sind folgende marokkanische Behörden für die erste Vorbeglaubigungen zuständig: 

Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)

  • Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde

Sonstige Urkunde (z. B. Scheidungsurteil, Auszug aus dem Strafregister)

  • Präsidenten des Gerichts der 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde

Für das Polizeiliche Führungszeugnis (das auf dem Vordruck der DGSN elektronisch erstellt wurde) entfällt der erste Schritt der Vorbeglaubigung, es kann unmittelbar durch eine der unten genannten Außenstellen des Marokkanischen Außenministeriums vorbeglaubigt werden.

2. Nach dieser ersten Vorbeglaubigung ist noch die zweite Vorbeglaubigung durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat (Annexe du Ministère des Affaires Etrangères, de la Coopération Africaine et des Marocains Résidant à l’Etranger in Rabat (Av. d’Alger - 8, rue Tétouan, Hassan) oder in Tanger, Nador, Agadir, Beni Mellal erforderlich.

Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
Die mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des Marokkanischen Außenministeriums versehene Urkunde kann anschließend durch das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft in Rabat legalisiert werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei TLScontact.

Eine persönliche Vorsprache zur Legalisation bei der Botschaft ist nur sehr eingeschränkt mit Termin möglich (siehe oben), Das Terminvergabesystem finden Sie auf unserer Webseite. Zusätzliche Termine können durch die Botschaft nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten auf einen Termin sollten Sie das Angebot von TLScontact nutzen. Die Honorarkonsuln in Agadir und Casablanca und Tanger haben ebenfalls die Befugnis, öffentliche Urkunden, die in ihrem Amtsbezirk erstellt wurden, zu legalisieren. 

Sie können sich für die Legalisation auch vertreten lassen (weil Sie sich z. B. bereits in Deutschland aufhalten). Bitte erteilen Sie der Person dann eine entsprechende schriftliche Vollmacht. Für die Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden und Gerichte legalisierte Personenstandsurkunden im Verfahren zur Befreiung vom Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses häufig nicht mehr anerkennen, wenn diese älter als sechs Monate sind.

Gebühren für die Legalisation gem. Ziffer 7.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses: 

  • 32,74 EUR (ca. 350,--MAD ; vom Wechselkurs abhängig)

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 8.20 Uhr nur mit Termin oder über den externen Dienstleister TLScontact mit Terminvereinbarung

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