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Legalisation marokkanischer Urkunden

Beglaubigung © Photothek.de
Aus Kapazitätsgründen wurde der externe Dienstleister TLScontact mit der Annahme und Weiterleitung von Urkunden zur Legalisation durch die Botschaft beauftragt. Dort steht ein größeres Kontingent an täglichen Legalisationsterminen zur Verfügung. Termine können hier vereinbart werden.
Bitte beachten Sie bei der Buchung eines Legalisationstermins über TLScontact in Rabat, dass die Rückgabe der legalisierten Unterlagen in der Regel am auf den Termin folgenden Arbeitstag erfolgt.
Die deutschen Honorarkonsuln in Casablanca und Tanger sind ausschließlich ermächtigt, marokkanische Urkunden zu legalisieren, wenn diese Urkunden in ihrem Amtsbezirk ausgestellt wurden. Informationen zu den Amtsbezirken der Honorarkonsuln finden Sie hier: Casablanca, Tanger
Auch die Botschaft nimmt Anträge auf Legalisation in geringerem Umfang an. Die Urkunden werden ausschließlich mit Terminbuchung in der zutreffenden Kategorie „Legalisationen“ angenommen. Die Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. Bitte buchen Sie sich hier einen Termin. Wenn die Termine ausgebucht sind, buchen Sie bitte bei TLScontact oder prüfen, ob Ihre Urkunde im Amtsbezirk eines unserer Honorarkonsuln ausgestellt wurde.
Bitte sehen Sie von Anfragen nach Sonderterminen ab, da diese aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden können.
Die Botschaft weist darauf hin, dass elektronisch erstellte Unterlagen wie z.B. Zeugnisse oder Bildungsabschlüsse die keine Original-Unterschrift und kein Originalsiegel aufweisen, weder beglaubigt noch legalisiert werden können.
In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage marokkanischer Urkunden in legalisierter Form an. Einfache Bescheinigungen, wie zum Beispiel Ledigkeitsbescheinigung (Certificat de célibat) oder Wohnortbescheinigung werden nicht mehr legalisiert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt