Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa-Informationen
Wichtige Hinweise zur Terminvergabe für Anträge auf Schengenvisa (Aufenthalt bis 90 Tage)
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zur Terminregistrierung und Antragstellung für ein Schengen Visum.
Die Botschaft hat großes Verständnis dafür, dass Sie einen zeitnahen Termin für die Beantragung eines Schengen-Visums wünschen. Die Nachfrage übersteigt leider die aktuellen Kapazitäten der Visastelle, sodass Antragstellende mit kurzfristigen Terminwünschen auf Terminengpässe eingestellt sein müssen. Um Visumantragstellende vor betrügerischen und teuren Terminbuchungsagenturen zu schützen und allen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Terminen zu ermöglichen, hat die Botschaft beim externen Dienstleister TLS inzwischen eine Warteliste eingeführt. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung werden Termine der Reihe nach zugeteilt. Bitte registrieren Sie sich im eigenen Interesse rechtzeitig, sobald Ihr Reisezweck und das ungefähre Reisedatum feststeht. Die Beantragung eines Visums ist bereits 6 Monate vor der geplanten Reise möglich. Informationen zur Terminbuchung sowie zu den vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft oder des externen Dienstleisters TLScontact.
Grundsätzlich können keine Sondertermine vergeben werden, auch wenn Sie sehr nachvollziehbare Gründe für einen vorgezogenen Termin haben.
Für planbare in der Zukunft liegende Ereignisse, wie z.B. Besuchsreisen anlässlich einer Hochzeit oder der Geburt von Enkelkindern, registrieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Warteliste.
Bei feststehendem Reisezweck und ungefährem Reisedatum besteht die Möglichkeit, den Antrag bereits 6 Monate vor dem Reisedatum zu stellen.
Ausnahme: Medizinischer (= humanitärer) Notfall
In medizinisch belegten Fällen der Gefahr für Leib und Leben, bei denen der/die Antragstellende selbst dringende medizinische Hilfe in Deutschland benötigt und die Kostenfrage für die Behandlung geklärt ist oder in humanitären Ausnahmesituationen wie z.B. Beistand für einen im Sterben liegenden nahen Angehörigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter Beifügung von aussagekräftigen medizinischen Unterlagen von der behandelnden Einrichtung in Deutschland (z.B. Attest des behandelnden Arztes oder Krankenhauses in Deutschland) sowie Ihrer telefonischen Erreichbarkeit in Marokko. Bitte verwenden Sie den Betreff „Medizinischer Notfall“ oder „Sterbefall“. Es wird dann im Rahmen der Kapazitäten geprüft, inwieweit ein zeitnaher Termin vergeben werden kann. Ein Anspruch auf Vergabe eines früheren Termins besteht auch in diesen Fällen nicht.
Bitte beachten Sie, dass familiäre Hilfeleistung bei z.B. Schwangerschaften, Geburt von (Enkel)-kindern, erkrankten Angehörigen sowie Kinderbetreuung keinen medizinischen Notfall im o.g. Sinne darstellen. Auch die Betreuung kranker Angehöriger in Deutschland erlaubt keine Abkehr vom Grundsatz der Gleichbehandlung über die Termin-Warteliste.
Beim externen Dienstleister TLScontact wurde ein tägliches Kontingent für Inhaber von Dienstpässen mit Wohnsitz in Marokko zur direkten Buchung unter Voraussetzung der entsprechenden Nachweise eingerichtet. Auf die Mindestbearbeitungsdauer von 15 Tagen für vollständig eingereichte Visa-Anträge wird hingewiesen.
Es wird gebeten, von Einzelanfragen abzusehen und um Ihr Verständnis, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann. Im Fall der Erschöpfung des Kontingents können keine weiten Buchungsslots freigegeben werden. Bei Kontingenterschöpfung an einem Tag versuchen Sie es gerne an einem anderen erneut, ansonsten können Sie sich selbstverständlich auch direkt auf der Schengen-Warteliste registrieren. Sie werden dann unter chronologischer Abarbeitung der Warteliste zu gegebener Zeit von TLScontact kontaktiert.
Beim externen Dienstleister TLScontact wurde ein bestimmtes tägliches Kontingent für Ehegatten und minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen und EU/EWR-Bürger*innen mit ständigem Wohnsitz in Marokko zur direkten Buchung unter der Voraussetzung entsprechender Nachweise eingerichtet.
Diese Personen werden daher gebeten, von Einzelanfragen abzusehen. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann und im Fall der Erschöpfung des Kontingents keine Sondertermine vergeben werden können.
Wichtige Hinweise zur Terminvergabe für Anträge auf nationale Visa (Aufenthalt über 90 Tage)
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zur Terminregistrierung und Antragstellung für ein nationales Visum.
Vermittlungsagenturen/Sprachzertifikate
Eine Reihe von Vermittlungsagenturen bieten die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsplätzen in Deutschland gegen die Zahlung von hohen Gebühren an. Teilweise sind diese Angebote nicht seriös und erhöhen in keinem Fall die Erfolgschancen Ihres Visumantrages. Achten Sie darauf, dass Vermittlungsagenturen oder Ihr künftiger Arbeitgeber in Deutschland etwaige Kosten übernehmen. (Nach deutschem Recht dürfen Vergütungen für die Leistungen zur Ausbildungsvermittlung nur vom Arbeitgeber verlangt oder entgegengenommen werden. Das deutsche Recht bestimmt außerdem, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem Ausbildungsplatz-Suchenden über die Zahlung einer Vergütung unwirksam sind.)
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Für die Einreise nach Deutschland wird ein Visum benötigt. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland (z.B. als Tourist), müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt (z.B. für ein Studium), müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
Das Terminvergabesystem und Informationen zur Terminvergabe finden Sie untenstehend im Abschnitt „Schengenvisa“ bzw. „Nationale Visa“.
Schengenvisa
Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)
Nationale Visa
Allgemeine Informationen zur Beantragung von langfristigen Aufenthalten