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Visa-Informationen
Wichtige Hinweise zur Terminvergabe für Schengen-Visa-Anträge
Die Botschaft hat großes Verständnis dafür, dass Sie einen zeitnahen Termin für die Beantragung eines Schengen-Visums wünschen. Die Nachfrage übersteigt leider die aktuellen Kapazitäten der Visastelle, sodass Antragstellende mit kurzfristigen Terminwünschen auf Terminengpässe eingestellt sein müssen. Um Visumantragstellende vor betrügerischen und teuren Terminbuchungsagenturen zu schützen und allen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Terminen zu ermöglichen, hat die Botschaft beim externen Dienstleister TLS inzwischen eine Warteliste eingeführt. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung werden Termine der Reihe nach zugeteilt. Bitte registrieren Sie sich im eigenen Interesse rechtzeitig, sobald Ihr Reisezweck und das ungefähre Reisedatum feststeht. Die Beantragung eines Visums ist bereits 6 Monate vor der geplanten Reise möglich. Informationen zur Terminbuchung sowie zu den vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft oder des externen Dienstleisters TLScontact.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen nach Sonderterminen aus Kapazitätsgründen leider nicht beantwortet werden können.
Für planbare in der Zukunft liegende Ereignisse, wie z.B. Besuchsreisen anlässlich einer Hochzeit oder der Geburt von Enkelkindern, registrieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Warteliste.
Bei feststehendem Reisezweck und ungefährem Reisedatum besteht die Möglichkeit, den Antrag bereits 6 Monate vor dem Reisedatum zu stellen.
Ausnahme: Medizinischer (= humanitärer) Notfall
Sollte es sich um einen medizinischen Notfall handeln, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit allen erheblichen Daten, telefonischer Erreichbarkeit sowie den entsprechenden Nachweisen (z.B. Attest des behandelnden Arztes oder Krankenhauses in Deutschland). Bitte verwenden Sie den Betreff „Medizinischer Notfall“. Es wird dann im Rahmen der Kapazitäten geprüft, inwieweit ein zeitnaher Termin vergeben werden kann.
Beim externen Dienstleister TLScontact wurde ein bestimmtes tägliches Kontingent für Ehegatten und minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürgern zur direkten Buchung unter der Voraussetzung entsprechender Nachweise eingerichtet.
Diese Personen werden daher gebeten, von Einzelanfragen abzusehen. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann und im Fall der Erschöpfung des Kontingents keine Sondertermine vergeben werden können.
Eine Reihe von Vermittlungsagenturen bieten die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsplätzen in Deutschland gegen die Zahlung von hohen Gebühren an. Teilweise sind diese Angebote nicht seriös und erhöhen in keinem Fall die Erfolgschancen Ihres Visumantrages. Achten Sie darauf, dass Vermittlungsagenturen oder Ihr künftiger Arbeitgeber in Deutschland etwaige Kosten übernehmen. (Nach deutschem Recht dürfen Vergütungen für die Leistungen zur Ausbildungsvermittlung nur vom Arbeitgeber verlangt oder entgegengenommen werden. Das deutsche Recht bestimmt außerdem, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem Ausbildungsplatz-Suchenden über die Zahlung einer Vergütung unwirksam sind.)
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Für die Einreise nach Deutschland wird ein Visum benötigt. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland (z.B. als Tourist), müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt (z.B. für ein Studium), müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
Das Terminvergabesystem und Informationen zur Terminvergabe finden Sie untenstehend im Abschnitt „Schengenvisa“ bzw. „Nationale Visa“.
Schengenvisa
Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)
Nationale Visa
Allgemeine Informationen zur Beantragung von langfristigen Aufenthalten