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Freizügigkeit (Familienangehörige von u.A. Unionsbürgern)

25.06.2026 - Artikel

Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie – haben ein Recht zum Aufenthalt, wenn sie mit einem Unionsbürger, einem EWR-Bürger oder einem Schweizer in familiärer Lebensgemeinschaft leben.

Wichtiger Hinweis

Sie möchten zu einem Familienangehörigen nachziehen, der freizügigkeitsberechtigt ist, das heißt eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit oder eine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt?

In diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme über das Kontaktformular mit dem Betreff „Freizügigkeit“.

Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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