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Ein Schengenvisum für unter 90 Tage beantragen

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Schengen © @GKSP

23.06.2026 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Die Botschaft warnt ausdrücklich vor der Inanspruchnahme Dritter, die gegen Entgelt Hilfe bei der Terminbuchung anbieten und vorgeben, schneller Termine verschaffen zu können. Die Botschaft arbeitet nicht mit „Vermittlern“, „Beratern“ oder „Agenturen“ zusammen. Diese verfügen über keinen besonderen Zugang zum Terminverwaltungssystem der Botschaft. Antragsformulare, Informationsblätter sowie die Terminbuchung sind kostenlos (ausgenommen sind Telefongebühren).

Die Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem externen Dienstleister TLScontact zusammen. TLScontact verfügt über ein Visa-Annahmezentrum in Rabat. Für die Buchung von Terminen beim externen Dienstleister TLScontact fällt eine Service Gebühr an. Diese ist auf der Homepage von TLScontact angegeben. TLScontact bietet auch optionale kostenpflichtige Dienste (VIP-Service, Fotos, Fotokopien usw.). TLScontact unterstützt Sie bei der Antragstellung und der Weiterleitung an den Visaservice der Botschaft. TLScontact ist an der Entscheidung über den Antrag nicht beteiligt.

Reiseziel

Wenn Deutschland, Lettland oder Litauen das Hauptreiseziel Ihrer Reise ist, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Visaabteilung der Deutschen Botschaft stellen. Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem Sie sich für den längsten Zeitraum aufhalten möchten. Wenn Sie beabsichtigen, sich in mehreren Schengen-Mitgliedsstaaten für einen identischen Zeitraum aufzuhalten, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der ersten Einreise in den Schengen-Raum einreichen. Bei weiteren Fragen (z.B. was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum, einem nationalen Visum und einem Flughafentransitvisum? Was ist der Schengen-Raum? Wer braucht ein Schengen-Visum?) können Sie die FAQs des Auswärtigen Amtes einsehen.

Terminbuchung

Die Botschaft hat großes Verständnis dafür, dass Sie einen zeitnahen Termin für die Beantragung eines Schengen-Visums wünschen. Die Nachfrage übersteigt leider die aktuellen Kapazitäten der Visastelle, sodass Antragstellende mit kurzfristigen Terminwünschen auf Terminengpässe eingestellt sein müssen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 15 Kalendertage, bitte beantragen Sie das Visum rechtzeitig. Eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.

Warteliste

Um Visumantragstellende vor betrügerischen und teuren Terminbuchungsagenturen zu schützen und allen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Terminen zu ermöglichen, hat die Botschaft beim externen Dienstleister TLS eine Warteliste eingeführt. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung werden Termine der Reihe nach zugeteilt. Bitte registrieren Sie sich hier, wenn Sie folgende Schengen-Visa beantragen möchten und Sie nach Deutschland, Lettland oder Litauen reisen:

  • Geschäft
  • Familienbesuch
  • Tourismus
  • Sonstiges (auch Messereisen)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Angaben lediglich um eine Schätzung der Wartezeit zwischen der Registrierung auf der Termin-Warteliste und dem Zeitpunkt handelt, zu dem voraussichtlich ein Termin angeboten werden kann. Die Wartezeit unterliegt Schwankungen, die von der Nachfrage und den verfügbaren Kapazitäten der Visastelle abhängig sind. Die Angaben beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen, betreffen sämtliche Registrierungen in der jeweiligen Kategorie und erfolgen ohne Gewähr.

  • Geschäftsvisa: ca. 2 Wochen
  • Familienbesuch und Sonstiges: ca. 5 Monate
  • Tourismus: über 1 Jahr

Sondertermine und -kontingente

Grundsätzlich können keine Sondertermine vergeben werden, auch wenn Sie sehr nachvollziehbare Gründe für einen vorgezogenen Termin haben. Für planbare in der Zukunft liegende Ereignisse, wie z.B. Besuchsreisen anlässlich einer Hochzeit oder der Geburt von Enkelkindern, registrieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Warteliste. Bitte registrieren Sie sich im eigenen Interesse rechtzeitig, sobald Ihr Reisezweck und das ungefähre Reisedatum feststehen. Die Beantragung eines Visums ist bereits 6 Monate vor der geplanten Reise möglich.

In den nachfolgenden Fällen kann die Botschaft Sondertermine bzw. separate Kontingente beim externen Dienstleister einräumen:

In medizinisch belegten Fällen der Gefahr für Leib und Leben, bei denen der/die Antragstellende selbst dringende medizinische Hilfe in Deutschland benötigt und die Kostenfrage für die Behandlung geklärt ist oder in humanitären Ausnahmesituationen wie z.B. Beistand für einen im Sterben liegenden nahen Angehörigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail:

  • Fügen Sie aussagekräftige medizinische Unterlagen von der behandelnden Einrichtung in Deutschland (z.B. Attest des behandelnden Arztes oder Krankenhauses in Deutschland) bei
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer an
  • Verwenden Sie den Betreff „Medizinischer Notfall“ oder „Sterbefall“, damit Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden kann

Es wird dann im Rahmen der Kapazitäten geprüft, inwieweit ein zeitnaher Termin vergeben werden kann. Ein Anspruch auf Vergabe eines früheren Termins besteht auch in diesen Fällen nicht.

Bitte beachten Sie, dass familiäre Hilfeleistung bei z.B. Schwangerschaften, Geburt von (Enkel)-kindern, erkrankten Angehörigen sowie Kinderbetreuung keinen medizinischen Notfall im o.g. Sinne darstellen. Auch die Betreuung kranker Angehöriger in Deutschland erlaubt keine Abkehr vom Grundsatz der Gleichbehandlung über die Termin-Warteliste

Bitte wenden Sie sich direkt an den externen Dienstleister TLScontact und sehen Sie bitte von Einzelanfragen ab. Dort wurde ein bestimmtes tägliches Kontingent für Ehegatten und minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen und EU/EWR-Bürger*innen mit ständigem Wohnsitz in Marokko zur direkten Buchung unter der Voraussetzung entsprechender Nachweise eingerichtet.

Es wird um Verständnis gebeten, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann und im Fall der Erschöpfung des Kontingents keine Sondertermine vergeben werden können.

Bitte wenden Sie sich direkt an den externen Dienstleister TLScontact und sehen Sie bitte von Einzelanfragen ab. Dort wurde ein tägliches Kontingent für Inhaber von Dienstpässen mit Wohnsitz in Marokko zur direkten Buchung unter Voraussetzung der entsprechenden Nachweise eingerichtet. Auf die Mindestbearbeitungsdauer von 15 Tagen für vollständig eingereichte Visa-Anträge wird hingewiesen.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann. Im Fall der Erschöpfung des Kontingents können keine weiteren Buchungsslots freigegeben werden. Bei Kontingenterschöpfung an einem Tag versuchen Sie es gerne an einem anderen erneut, ansonsten können Sie sich selbstverständlich auch direkt auf der Schengen-Warteliste registrieren. Sie werden dann unter chronologischer Abarbeitung der Warteliste zu gegebener Zeit von TLScontact kontaktiert.

Beim externen Dienstleister TLScontact wurde ein bestimmtes tägliches Kontingent für Stipendiaten, Forschende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler des PASCH-Programms mit ständigem Wohnsitz in Marokko zur direkten Buchung eines Schengen-Visums unter der Voraussetzung entsprechender Nachweise eingerichtet.

Auf die Mindestbearbeitungsdauer von 15 Tagen für vollständig eingereichte Visa-Anträge wird hingewiesen.

Es wird gebeten, von Einzelanfragen abzusehen. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Kontingent nicht erhöht werden kann und im Fall der Erschöpfung des Kontingents keine weiteren Buchungsslots freigegeben und keine Sondertermine vergeben werden können.

Bei Kontingenterschöpfung an einem Tag versuchen Sie es gerne an einem anderen erneut, ansonsten können Sie sich selbstverständlich auch direkt auf der Schengen-Warteliste registrieren. Sie werden dann unter chronologischer Abarbeitung der Warteliste zu gegebener Zeit von TLScontact kontaktiert.

Bitte beachten Sie auch die folgenden zusätzlichen Hinweise :

  • Stipendiatinnen und Stipendiaten: Voraussetzung ist, dass Sie ein deutsches oder ein EU-Stipendium erhalten. Zusätzlich zu den üblicherweise für ein Schengenvisum vorzulegenden Unterlagen ist eine Bestätigung über ein gültiges Stipendium oder ein sonstiges Dokument, aus dem hervorgeht, dass ein Stipendium gewährt wurde, vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass der Visumantrag bei Nichtvorlage eines Nachweises über ein Stipendium nicht angenommen wird.
  • Forschende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Die o.g. Regelung gilt für Reisen zur Teilnahme an mit deutschen oder EU-Mitteln geförderten wissenschaftlichen Veranstaltungen. Zusätzlich zu den üblicherweise für ein Schengenvisum vorzulegenden Unterlagen ist eine Kostenübernahmeerklärung einer deutschen oder einer EU-Behörde oder -Einrichtung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass der Visumantrag bei Nichtvorlage einer solchen Kostenübernahmeerklärung nicht angenommen wird.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler des PASCH-Programms: Die o.g. Regelung gilt für Reisen zur pädagogischen Weiterbildung (z.B. Sommerkurse). Zusätzlich zu den üblicherweise für ein Schengenvisum vorzulegenden Unterlagen ist eine Bescheinigung des Goethe-Instituts vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass der Visumantrag bei Nichtvorlage einer Bescheinigung des Goethe-Instituts nicht angenommen wird.

Terminbestätigung und Umbuchung

Um den Termin zu bestätigen, zahlen Sie bitte die Servicegebühr innerhalb von 24 Stunden in einer Wafacash-Filiale. Ihre Terminbestätigung erhalten Sie von TLS nach Zahlungseingang. Sie können Ihren Termin nur einmal, spätestens 48 Stunden vor dem Ersttermin, kostenfrei telefonisch ändern. Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb von 24 Stunden bezahlen, verfällt Ihre Terminreservierung.

Unterlagen und Hinweise für Ihren Termin

Persönliche Vorsprache und Ausnahmen

Um Ihren Antrag zu stellen, nehmen Sie bitte Ihren Termin persönlich wahr. Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate ein Schengenvisum erhalten haben und Ihre Fingerabdrücke im Rahmen Ihres vorherigen Visumantrags bereits erfasst wurden, kann ein Dritter Ihren neuen Antrag in Ihrem Namen einreichen. Diese Person muss eine Vollmacht (im Original) und den Personalausweis im Original und als Kopie mit sich führen. Im Rahmen Ihres Termins entrichten Sie die Visagebühren und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Ihr Foto wird aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Neben den Visagebühren fällt eine Servicegebühr beim externen Dienstleister an.

Visakategorie
Schengenvisum
Regulär 90- €
Ermäßigt 45 €

Notwendige Unterlagen

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag oder fehlende Nachweise zur Ablehnung Ihres Antrags führen können.

Nachfolgend finden Sie Übersichten zu den notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines vollständigen Antrages. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Der externe Dienstleister TLScontact ist verpflichtet diese anzunehmen und weiterzuleiten. Ergänzend finden Sie auch ein Merkblatt mit weiteren Informationen zu Antragskategorien, die hier nicht aufgeführt sind.

Bitte sehen Sie davon ab, von sich aus Dokumente an die Visastelle zu senden. Diese Dokumente können weder einbehalten noch an den Absender zurückgesandt werden. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin immer einen vollständigen Antrag mit.

Unterlagen, die bei jedem Antrag vorgelegt werden müssen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers

1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm). Eine Fotomustertafel steht hier zum Download zur Verfügung.

Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum

Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden

Flugreservierung (falls vorhanden). Die Botschaft empfiehlt den Flug erst nach Erteilung eines Visums verbindlich zu buchen.

Der Antrag muss durch die/den Sorgeberechtigte/n unterzeichnet sein. Bei gemeinsamer Sorge muss der andere Elternteil zustimmen, hierfür können Sie ein separates Formular nutzen. Die Unterschrift muss legalisiert sein. Eine Passkopie der Elternteile und die Geburtsurkunde des Kindes muss beiliegen.

Je nach Reisezweck müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko
    • Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)
  • Hotelreservierung (falls vorhanden)
    • Nachweis zu Ort und Dauer Ihres Aufenthaltes während Ihrer Geschäftsreise (z.B. Reservierung)
  • Zweck der Geschäftsreise für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes:
    • Formelle Einladung der Firma / Institution in Deutschland
    • Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) des Ministeriums
    • Gehaltsbescheinigung (ausgestellt vom Ministerium)
    für Angestellte im Privatsektor:
    • Nachweis über Geschäftsbeziehung (Schriftverkehr) mit der dt. Firma bzw. Einladung einer deutschen Firma
    • Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) mit Kostenübernahmeerklärung
    • Arbeitsbescheinigung / Einkommensnachweis
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    • Einzahlungsnachweise (borderaux) der CNSS der letzten drei Monate
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowohl vom Antragsteller als auch von der Firma
    für Geschäftsleute / Selbstständige:
    • Handelsregisterauszug und Bescheinigung der Handelskammer/ Karte der Kammer oder Nachweis über Geschäftsbeziehungen (Schriftverkehr) mit der deutschen Firma bzw. deren formelle Einladung
    • Berufsausübungsgenehmigung
    • Quittung über die im letzten Jahr gezahlten Steuern (IGR oder IS)
    • Quittung über die gezahlten Gewerbescheine („Patente“)
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate (privat und geschäftlich)
    für Beschäftigte im öffentlichen Dienst:
    • Finanzierungsnachweis der Reise ist nicht erforderlich

  • Nachweis über den Zweck der Reise
    • Sofern der Reisezweck nicht offensichtlich ist (z.B. Besuch der Familie), eine schriftliche Erläuterung des Reisezwecks. Falls vorhanden, Kopie der Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel des Einladers.
  • Finanzierungsnachweis
    • Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung im Original gem. §§ 66-68 Aufenthaltgesetz (AufenthG), die nicht älter als 6 Monate sein darf. oder
    • eigene Finanzierungsnachweise der Reise
  • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko
    • z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie Ihre Familienangehörigen in Deutschland besuchen, können Sie den Fragebogen zu Ihrer Besuchsreise verwenden. Die Nutzung des Fragebogens soll Sie dabei unterstützen, vollständige Unterlagen für Ihren Antrag zusammenzustellen, die die Botschaft zur Prüfung benötigt.
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko
    • z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc., Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)

  • Unterlagen zur geplanten ärztlichen Behandlung in Deutschland
    • Terminbestätigung durch ein deutsches Krankenhaus/behandelnden Arzt in Deutschland mit ausreichend zeitlichem Vorlauf für die Bearbeitung des Antrags
    • Kostenaufstellung und Zahlungsnachweis. und/ oder
    • schriftliche Bestätigung durch das Krankenhaus, dass die Kostenfrage geklärt ist. und/ oder
    • eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung im Original gem. §§ 66-68 Aufenthaltgesetz (AufenthG), die nicht älter als 6 Monate sein darf mit dem Hinweis „zur medizinischen Behandlung“
  • Unterlagen zur bisherigen Behandlung in Marokko
    • Historie der bisherigen Behandlung in Marokko und Bestätigung der Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland durch eine Bescheinigung der marokkanischen Gesundheitsbehörden
  • Finanzierungsnachweis der Reise
    • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie von Familienangehörigen finanziell unterstützt werden, können Sie dies mittels Formular angeben. Ihr Familienangehöriger muss in diesem Fall ebenfalls Nachweise zu seiner beruflichen und finanziellen Situation vorlegen.
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko
    • z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)

  • Nachweise zum Reisezweck
    • (z.B. Bestätigung durch einen Reiseveranstalter, bestätigte Hotelreservierung, Devisentausch, Flugreservierung)
  • Finanzierungsnachweis der Reise
  • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko
    • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie von Familienangehörigen finanziell unterstützt werden, können Sie dies mittels Formular angeben. Ihr Familienangehöriger muss in diesem Fall ebenfalls Nachweise zu seiner beruflichen und finanziellen Situation vorlegen.
  • Urlaubsbescheinigung bzw. Universitäts-/Schulbescheinigung
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko
    • z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)

Für andere Reisezwecke, die hier nicht aufgeführt sind, orientieren Sie sich bitte an dieser Übersicht.

Nach der Beantragung des Visums

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft, die über die Erteilung eines Visums entscheidet. Die Visastelle prüft, ob Ihr Antrag den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Visakodex sieht eine Bearbeitungszeit von 15 Kalendertagen vor. Während der Bearbeitungszeit Ihres Antrages werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand des Antrages mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist können Auskünfte nur dem Antragsteller persönlich, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht mitgeteilt werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken und hierfür das Kontaktformular nutzen.

Abholung des Passes

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie je nach Ihrer Vereinbarung mit dem externen Dienstleister eine E-Mail oder eine SMS mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Reisepass beim TLScontact Center abholen können.

Hinweise zu Ihrem Visum

Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben, sobald Sie Ihren Reisepass erhalten haben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über Ihre Einreise nach Deutschland wird im Rahmen der Kontrolle durch die Bundespolizei bei der Ankunft im Schengen-Raum getroffen. Die Einreise kann verweigert werden, wenn Ihr Visum von einem nicht zuständigen Land des Schengen-Raums ausgestellt wurde.

Bei der Einreise nach Deutschland kann die Bundespolizei Sie bitten, neben Ihrem Reisepass und einem gültigen Visum auch Unterlagen über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck Ihres Aufenthalts sowie Ihren Versicherungsschutz vorzulegen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, Kopien aller Dokumente, die Sie bei der Beantragung Ihres Visums vorgelegt haben, bei Ihrer Reise mitzuführen (Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung etc.).

Beschwerden

Schengen-Visumantragstellende können sich über das Verhalten des Konsularpersonals, das Verhalten des externen Dienstleisters TLS-Contact oder den Visumantragsprozess über das Kontaktformular beschweren. Bitte beachten Sie, dass Reklamationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache übermittelt werden müssen. Reklamationen, die in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, können nicht bearbeitet werden. Geben Sie im Feld „Betreff“ des Kontaktformulars eine der folgenden drei Möglichkeiten an:

  • Beschwerden über das Verhalten des Konsularpersonals
  • Beschwerden über das Verhalten des externen Dienstleisters TLS-Contact
  • Beschwerden zum Visumverfahren

Ihre Beschwerde wird nach Erhalt Ihrer Nachricht bearbeitet.

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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