Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
| Euro | Marrokanische Dirham |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43 € | Ca. 600,00 |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € | Ca. 840,00
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Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 25,75 €
| Ca. 270,00
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Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 70,33 € | Ca. 740,00 |
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Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 34,07 € | Ca. 360,00 |
Legalisation von Urkunden | 31,12 €
| Ca. 330,00
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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeeerklärung
| 94,77 €
| ca. 1.000,00
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Weitere Informationen
Achtung: Die derzeit erhobenen Gebühren weichen von den Angaben in den Merkblättern ab. Sie sind aufgrund einer im System noch nicht abgebildeten Änderung etwas niedriger. Dies wird sich voraussichtlich zum 01.11.2021 ändern, so dass die höheren Gebühren dann zum Tragen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies für Vorsprachen zu unterschiedlichen Dienstleitungen (Bargeld).
Bitte beachten Sie, dass bei Beurkundungen weitere Gebühren für die Vorbereitung oder eine möglicherweise erforderliche mündliche Übersetzung der Beurkundungsverhandlung anfallen können.
Kopien zur Beglaubigung dürfen nur durch die Botschaft gefertigt werden.
Bitte beachten Sie, dass zum 01.10.2021 die Beglaubigung von Notenaufstellungen, Zeugnissen und Bestätigungen über Abschlüsse durch die Botschaft nicht mehr möglich ist.
Gebühren können von den genannten Sätzen abweichen, da sie zum Tageskurs der Botschaft aktuell berechnet werden.