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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

18.06.2021 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

Wichtiger Hinweis


Die Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten (Reisepass oder Personalausweis) erfolgt nur nach Online-Terminbuchung!  Bitte buchen Sie einen Termin rechtzeitig vorab, denn es gibt keine Möglichkeit, Sondertermine zu vergeben!!!

 

Für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland kontaktieren Sie die Botschaft vorab per E-Mail. Zur Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Dieser wird Ihnen zugewiesen. Bitte sprechen Sie nicht ohne Termin vor! Einlass ohne Termin wird nicht gewährt. Am Vorsprachetag bringen Sie einen Ausdruck des zugewiesenen Termins mit.

 

Bitte beachten Sie, dass der Konsularschalter (Reisepässe u.a.) für den Besucherverkehr immer DIENSTAGS geschlossen ist.


Informationen zur Beantragung von Reisepässen

Antrag zur Beantragung von Reisepässen Erwachsene / Minderjährige

Zur Beantragung des ersten Kinderreisepasses vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail über das Kontaktformular . Sofern Ihr Kind bereits einmal einen Kinderreisepass hatte, buchen Sie zur Beantragung eines neuen Kinderreisepasses bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem.

Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen legalisiert und in die deutsche Sprache übersetzt sein. Von der Übersetzung ist ebenfalls eine Kopie zu fertigen. Hier finden Sie Informationen zur Legalisierung und Übersetzerliste.

Informationen zur Beantragung eines Reiseausweis als Passersatz

Antragsformular für Erwachsene und Minderjährige

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und

Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),die

 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung 

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung, Mietvertrag, o.ä. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminsystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Gültigkeitsdauer und Gebühren

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€, zahlbar in bar in marokkanischen Dirham zum aktuellen Tageskurs, ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Weitere nützliche Links und Informationen

  1. Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
  2. Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  3. Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  4. Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nur Englisch)

Zur Beantragung eines Personalausweises (ePA) ist die persönliche Vorsprache nach vorheriger Online - Terminvereinbarung erforderlich!


Informationen zur Beantragung von Personalausweisen entnehmen Sie bitte diesem  Merkblatt

Es ist Pflicht Ihre Postleitzahl anzugeben. Bitte vergewissern Sie sich über Ihre vollständige Wohnanschrift inklusive Postleitzahl vor Antragstellung

Antrag zur Beantragung von Personalausweisen Erwachsene / Minderjährige

Informationen zum Personalausweis und seinen elektronischen Zusatzfunktionen:

Broschüre „Ihr Personalausweis“

Personalausweis-Alles-Wissenswerte-150317

Personalausweis-Online-Funktion-150317

NEU: PIN-Rücksetzdienst für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger

Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Personalausweisinhaber, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und den Online-Ausweis auch selbst aktivieren.

Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf folgender Internetseite: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

Weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de.

Zur Beantragung einer Wohnortänderung in Ihrem Reisepass oder Personalausweis ist die persönliche Vorsprache erforderlich, nach vorheriger Online-Terminvereinbarung! Termine müssen -für jeden Antragsteller einzeln- in der Kategorie „Deutscher Reisepass und Personalausweis“, gebucht werden.

Sollten Sie nach Marokko verziehen und dort Ihren Wohnsitz nehmen, sollten Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass und Personalausweis noch in Deutschland entsprechend ändern lassen. Die Abmeldung vom deutschen Wohnsitz kann nicht über die Botschaft erfolgen.

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung einer Wohnortänderung vorzulegen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern Ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • marokkanische Aufenthaltserlaubnis bzw. Identitätskarte (CIN)
  • Reisepass bzw. Kinderreisepass, ggfs. Zweitpass, Personalausweis (+ PIN-Brief)

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller (d.h. unter 18 Jahre ) :

  • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, dabei muss er von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, die ein Original und eine Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorweisen müssen. Ist ein Elternteil verhindert, muss seine Zustimmung zur Änderung des Wohnortes im Reisepass oder Personalausweis durch eine deutsche Behörde, einen Notar oder eine Auslandsvertretung (auch Honorarkonsulate) beglaubigt werden.

  • Geburtsurkunde
  • Falls die Eltern nicht verheiratet sind: wirksame Vaterschaftsanerkennung.
  • Falls einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht innehat: Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.

Die Eintragung einer Wohnortänderung ist kostenlos.


Infoblatt: Foto-Mustertafel 







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