Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Geburtsanzeige und Namenserklärung

Geburt

Geburt, © colourbox.com

08.05.2024 - Artikel

Geburt eines deutschen Kindes in Marokko

1. Wichtige Informationen

Bei deutschen Staatsangehörigen, die in Marokko zur Welt kommen, muss in der Regel zunächst die Namensführung nach deutschem Recht bestimmt werden. Es ist dabei unerheblich, ob das Kind auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt und bereits einen Namen nach marokkanischem Recht führt. Damit ein deutscher Pass ausgestellt werden kann, müssen in der Regel die Eltern eines minderjährigen Kindes oder das volljährige Kind für sich selbst eine Namenserklärung abgeben. Die Ausstellung eines deutschen Reisepasses ist grundsätzlich erst möglich, wenn die Namensführung nach deutschem Recht feststeht.

Es wird empfohlen, die Namenserklärung im Rahmen eines Antrags auf Beurkundung der Geburt abzugeben (Geburtsanzeige). Die Geburt wird so in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde wird als Nachweis ausgestellt.

Nur in den folgenden Fällen steht die Namensführung nach deutschem Recht schon fest und eine Namenserklärung ist nicht erforderlich:

  1. die Eltern führen im Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Ehenamen oder
  2. für ein älteres Geschwisterkind wurde die Namensführung nach deutschem Recht bereits festgelegt und das Standesamt hat die Namensführung bestätigt oder
  3. im Zeitpunkt der Geburt gab es nur einen alleinsorgeberechtigten Elternteil (z.B. die Mutter bei nicht verheirateten Paaren). Das Kind trägt dann automatisch den Namen des alleinsorgeberechtigten Elternteils.

Für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren deutscher Elternteil ebenfalls nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, ist die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde (Geburtsanzeige) innerhalb von einem Jahr nach der Geburt des Kindes zwingend erforderlich, da sie ansonsten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben (sogenannter „Generationenschnitt“- weitere Informationen erhalten Sie unter folgende Link

2. Geburtsanzeige oder Namenserklärung bei der Botschaft Rabat
Sie können die Unterlagen für die Geburtsanzeige oder Namenserklärung bei der Botschaft Rabat abgeben, wenn alle Beteiligten in Marokko leben. Die Botschaft Rabat prüft Ihre Unterlagen und leitet diese anschließend an das zuständige Standesamt weiter.

Sofern ein Elternteil in Deutschland lebt, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt in Deutschland. Ihr Antrag wird dort geprüft und das Standesamt kontaktiert die Botschaft separat, sofern z.B. die Unterschrift des in Marokko lebenden Elternteils beglaubigt werden muss.

Es ist auch möglich, Namenserklärungen, Anträge auf Geburtsbeurkundung und Beurkundung einer Eheschließung selbst auszufüllen und direkt an das zuständige Standesamt zu senden. Es sollte vorab mit dem zuständigen Standesamt geprüft werden, ob Unterschriftsbeglaubigungen notwendig sind und welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen.

Damit die Botschaft Rabat Ihr Anliegen bearbeiten kann, senden Sie bitte den Fragebogen , das Antragsformular für die Geburtsanzeige bzw. Namenserklärung und die im Merkblatt für die Geburtsanzeige bzw. Namenserklärung genannten Unterlagen vollständig an info@rabat.diplo.de

Bitte füllen Sie den Fragebogen und das Antragsformular sorgfältig, gut lesbar und am Computer aus! Bitte nehmen Sie sich die Zeit, alle Informationen sorgfältig durchzulesen und stellen Sie sicher, dass Sie nur vollständige Unterlagen übersenden!

Die Botschaft meldet sich dann zeitnah bei Ihnen mit weiteren Informationen zum Verfahren. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit in der Botschaft von Ihrer Mitwirkung und Ihren vollständigen Unterlagen abhängt. Auf die anschließende Bearbeitungszeit des Standesamtes hat die Botschaft keinen Einfluss.

Sie können die genannten Unterlagen auch an die Honorarkonsuln in Casablanca und Tanger senden, wenn Sie in den jeweiligen Konsularbezirken wohnen.






nach oben