Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

09.12.2021 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Für die Einreise nach Deutschland wird ein Visum benötigt. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland (z.B. als Tourist), müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt (z.B. für ein Studium), müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

Das Bemühen um Ihre Sicherheit und Gesundheit hat hierbei oberste Priorität. Aus diesem Grund können wir Sie nur nach vorheriger Terminabsprache empfangen.

Daher bitten wir Sie, für sämtliche Anliegen einen Termin zu buchen. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise zum Terminvergabeverfahren für die spezifische Visumskategorie. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur unter Berücksichtigung der räumlichen und personellen Kapazitäten in chronologischer Reihenfolge der Registrierungen für die jeweils einzelnen Kategorien vergeben werden.

Bitte bringen Sie einen Ausdruck Ihrer Terminbuchung zu dem Termin mit und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

  • Informationen zu bestehenden Einreisebeschränkungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Inneren.
  • Die Botschaft kann Ihnen keine Passierscheine zur Wahrnehmung von Terminen oder Bestätigungen für eine geplante Reise ausstellen
  • Ein Visum bedeutet nicht, dass auch tatsächlich eine Ausreisemöglichkeit besteht. Angebote der kommerziellen Fluggesellschaften können wir nicht kommentieren. Sie liegen in der alleinigen Verantwortung des Anbieters.
  • Über die tatsächliche Einreise nach Deutschland entscheidet die Grenzpolizei unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bestimmungen und Einschränkungen. Die Botschaft hat darauf keinen Einfluss
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihren Termin nur wahrnehmen können, wenn Sie gesund sind. Wenn Sie krank sind oder sich krank fühlen, sagen Sie den Termin bitte ab.
  • Das Tragen einer Maske beim Betreten unseres Warteraums und während des Termins ist Pflicht.
  • Zur Beschränkung der Besucheranzahl aufgrund von Abstandsregeln, müssen Sie unter Umständen mit einer zusätzlichen Wartezeit bei der Einlasskontrolle rechnen.


Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Beitrag

Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie nachfolgend

Einreise von Fachkräften

Hinweise zum Terminvergabeverfahren bei Vorliegen einer Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie im Abschnitt „Nationale Visa“

Wir bitten alle Antragsteller, folgende Informationen zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz zu beachten.

Schengen-Visa (C-Visa)

Gemäß Art. 10 Abs. 3 g), 15 VK ist der Besitz einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung Voraussetzung für die Erteilung Schengen-Visums.

Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung entbindet nicht vom Erfordernis der Vorlage einer Reisekrankenversicherung. Der Nachweis einer Reisekrankenversicherung ersetzt umgekehrt nicht eine Verpflichtungserklärung.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er im Besitz einer gültigen Versicherung ist, die die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus während der gesamten geplanten Aufenthalts- und Durchreisedauer und im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens abdeckt.


Nationale Visa (D-Visa)

Gemäß § 2 Abs. 3 AufenthG ist der Besitz eines ausreichender Krankenversicherungsschutzes nachzuweisen.

Dieser liegt vor, wenn der Ausländer in Deutschland entweder gesetzlich krankenversichert ist (bei einer Beschäftigung ist dies der Beginn des Arbeitsvertrags, bei Familienzusammenführung die Aufnahme in die Familienversicherung, bei Studierenden die Immatrikulation, die nur erfolgen kann, wenn der Studierende eine Krankenversicherung nachweist) oder vor Einreise eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland abschließt (bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen).

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist in der Regel nicht ausreichend. Es obliegt dem Antragsteller nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz auch bei einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland besteht. Die Versicherung muss während der gesamten Aufenthaltsdauer bestehen.

Seit dem 17.04.2019 ist es im Konsulat nicht mehr möglich, Fotos und Fotokopien anzufertigen und Anträge durch einen Schreibdienstleister ausfüllen zu lassen. Bitte lesen Sie die Merkblätter auf unserer Website aufmerksam durch und bringen Sie die erforderlichen biometrischen Fotos und Fotokopien im Format A4 sowie vollständig ausgefüllte Anträge zum Termin mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass unvollständige Anträge mit nicht ausgefüllten Formularen nicht abschließend bearbeitet werden können.

Schengenvisa

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Nationale Visa

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)

FAQ

FAQ des Auswärtigen Amtes




nach oben