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Schengen-Visa

03.05.2023 - Artikel

Für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen

Das Schengen-Visum ermöglicht einen Aufenthalt im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen.

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Wenn Deutschland das Hauptreiseziel Ihrer Reise ist, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Visaabteilung der Deutschen Botschaft stellen. Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem Sie sich für den längsten Zeitraum aufhalten möchten. Wenn Sie beabsichtigen, sich in mehreren Schengen-Mitgliedsstaaten für einen identischen Zeitraum aufzuhalten, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der ersten Einreise in den Schengen-Raum einreichen. Bei weiteren Fragen (z.B. was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum, einem nationalen Visum und einem Flughafentransitvisum? Was ist der Schengen-Raum? Wer braucht ein Schengen-Visum?) können Sie die TLS-FAQs unter folgendem Link einsehen.

Antrag vorbereiten

Die Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem externen Dienstleister TLScontact zusammen. Dieser unterstützt Sie bei der Antragstellung und der Weiterleitung an den Visaservice der Botschaft, der den Antrag prüft. TLScontact verfügt über ein Visa-Annahmezentrum in Rabat. Die Servicegebühr beträgt 275 Dirham. TLScontact bietet auch optionale kostenpflichtige Dienste (VIP-Service, Fotos, Fotokopien usw.).

Vorsicht vor fragwürdigen Visa-Agenturen!

Die Botschaft arbeitet nicht mit „Vermittlern“, „Beratern“ oder „Agenturen“ zusammen. Diese verfügen über keinen besonderen Zugang zum Terminverwaltungssystem der Botschaft. Antragsformulare, Informationsblätter sowie die Terminbuchung sind kostenlos (ausgenommen sind Telefongebühren).

Bereiten Sie Ihren Antrag in drei Schritten vor:

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags. Sie brauchen nur Ihren Reisepass. Bitte planen Sie Ihre Reise unter Berücksichtigung der Wartezeiten und der 15-tägigen Bearbeitungszeit. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrer Abreise stellen. Die Terminvereinbarung für einen Schengen-Visumantrag kann nur online auf der Website unseres externen Dienstleisters TLScontact erfolgen.

Um den Termin zu bestätigen, zahlen Sie bitte die Servicegebühr innerhalb von 2 Stunden in einer Wafacash-Filiale. Ihre Terminbestätigung erhalten Sie von TLS nach Zahlungseingang. Sie können Ihren Termin nur einmal, spätestens 48 Stunden vor dem Ersttermin, kostenfrei telefonisch ändern. Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb von 2 Stunden bezahlen, verfällt Ihre Terminreservierung.

Füllen Sie das Visumantragsformular aus. Bitte klicken Sie hier.

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag oder fehlende Nachweise zur Ablehnung Ihres Antrags führen können.

Nachfolgend finden Sie Übersichten zu den notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines vollständigen Antrages. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Der externe Dienstleister TLScontact ist verpflichtet diese anzunehmen und weiterzuleiten. Ergänzend finden Sie auch ein Merkblatt mit weiteren Informationen zu Antragskategorien die hier nicht aufgeführt sind.

Wichtiger Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, von sich aus Dokumente an die Visastelle zu senden. Diese Dokumente können weder einbehalten noch an den Absender zurückgesandt werden. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin immer einen vollständigen Antrag mit.

  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm)
  • Nachweis über den Zweck der Reise: Sofern der Reisezweck nicht offensichtlich ist (z.B. Besuch der Familie), eine schriftliche Erläuterung des Reisezwecks. Falls vorhanden, Kopie der Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel des Einladers.
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum
  • Finanzierungsnachweis
  • Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung im Original gem. §§ 66-68 Aufenthaltgesetz (AufenthG), die nicht älter als 6 Monate sein darf. oder
  • eigene Finanzierungsnachweise der Reise
  • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie Ihre Familienangehörigen in Deutschland besuchen, können Sie den Fragebogen zu Ihrer Besuchsreise verwenden. Die Nutzung des Fragebogens ist freiwillig und soll Sie dabei unterstützen, vollständige Unterlagen für Ihren Antrag zusammenzustellen, die die Botschaft zur Prüfung benötigt.
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)
  • Flugreservierung, falls vorhanden
  • Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden
  • Minderjährige Antragsteller: Der Antrag muss durch die/den Sorgeberechtigte/n unterzeichnet sein. Bei gemeinsamer Sorge muss der andere Elternteil zustimmen, hierfür können Sie ein separates Formular nutzen. Die Unterschrift muss legalisiert sein. Eine Passkopie der Elternteile und die Geburtsurkunde des Kindes muss beiliegen.


  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm)
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes


  • Formelle Einladung der Firma / Institution in Deutschland
  • Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) des Ministeriums
  • Gehaltsbescheinigung (ausgestellt vom Ministerium) oder


  • Angestellte im Privatsektor


  • Nachweis über Geschäftsbeziehung (Schriftverkehr) mit der dt. Firma bzw. Einladung einer deutschen Firma
  • Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) mit Kostenübernahmeerklärung
  • Arbeitsbescheinigung / Einkommensnachweis
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Einzahlungsnachweise (borderaux) der CNSS der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowohl vom Antragsteller als auch von der Firma oder


  • Geschäftsleute / Selbstständige


  • Nachweis über Geschäftsbeziehungen (Schriftverkehr) mit der deutschen Firma bzw. deren formelle Einladung
  • Handelsregisterauszug und Bescheinigung der Handelskammer / Karte der Kammer oder Berufsausübungsgenehmigung
  • Quittung über die im letzten Jahr gezahlten Steuern (IGR oder IS)
  • Quittung über die gezahlten Gewerbescheine („Patente“)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (privat und geschäftlich
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum
  • Finanzierungsnachweis der Reise (nicht erforderlich für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes)
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)
  • Hotelreservierung und Flugbuchung, falls vorhanden
  • Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden


  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 1 biometrische Passfoto (3.5x4.5cm)
  • Terminbestätigung durch ein deutsches Krankenhaus/behandelnden Arzt in Deutschland mit ausreichend zeitlichem Vorlauf für die Bearbeitung des Antrags
  • Kostenaufstellung und Zahlungsnachweis. und/ oder
  • Schriftliche Bestätigung durch das Krankenhaus, dass die Kostenfrage geklärt ist. und/ oder
  • Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung im Original gem. §§ 66-68 Aufenthaltgesetz (AufenthG), die nicht älter als 6 Monate sein darf mit dem Hinweis „zur medizinischen Behandlung“
  • Historie der bisherigen Behandlung in Marokko und Bestätigung der Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland durch eine Bescheinigung der marokkanischen Gesundheitsbehörden
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum
  • Finanzierungsnachweis der Reise
  • Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie von Familienangehörigen finanziell unterstützt werden, können Sie dies mittels Formular angeben. Ihr Familienangehöriger muss in diesem Fall ebenfalls Nachweise zu seiner beruflichen und finanziellen Situation vorlegen.
  • Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)
  • Hotelbuchung und Flugbuchung, falls vorhanden
  • Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden

Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahren)

  • Der Antrag muss durch die/den Sorgeberechtigte/n unterzeichnet sein. Bei gemeinsamer Sorge muss der andere Elternteil zustimmen, hierfür können Sie ein separates Formular nutzen. Die Unterschrift muss legalisiert sein. Eine Passkopie der Elternteile und die Geburtsurkunde des Kindes muss beiliegen.



Bitte beachten Sie, dass ein Tourismusvisum nicht die korrekte Kategorie ist, wenn Sie Freunde und / oder Verwandte in Deutschland besuchen möchten. In diesem Fall müssen Sie ein Besuchsvisum beantragen.


1 vollständig ausgefülltes Antragsformular

gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und

1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm)

Nachweise zum Reisezweck (z.B. Bestätigung durch einen Reiseveranstalter, bestätigte Hotelreservierung, Devisentausch, Flugreservierung)

Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum

Finanzierungsnachweis der Reise

Informationen und eigene Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSS-Bescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbescheinigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.). Sofern Sie von Familienangehörigen finanziell unterstützt werden, können Sie dies mittels Formular angeben. Ihr Familienangehöriger muss in diesem Fall ebenfalls Nachweise zu seiner beruflichen und finanziellen Situation vorlegen

Urlaubsbescheinigung bzw. Universitäts-/Schulbescheinigung

Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)

Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden

Minderjährige Antragsteller: Der Antrag muss durch die/den Sorgeberechtigte/n unterzeichnet sein. Bei gemeinsamer Sorge muss der andere Elternteil zustimmen, hierfür können Sie ein separates Formular nutzen. Die Unterschrift muss legalisiert sein. Eine Passkopie der Elternteile und die Geburtsurkunde des Kindes muss beiliegen.



Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, nehmen Sie bitte Ihren Termin persönlich wahr. Bitte beachten Sie, dass fehlende Dokumente zur Ablehnung des Visums führen können!

Befreiung des persönlichen Erscheinens zur Visumerteilung:

Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate ein Schengevisum erhalten haben und Ihre Fingerabdrücke im Rahmen Ihres vorherigen Visumantrags bereits erfasst wurden, kann ein Dritter Ihren neuen Antrag in Ihrem Namen einreichen. Diese Person muss eine Vollmacht (im Original) und den Personalausweis im Original und als Kopie mit sich führen.

Unvollständige Anträge führen oft zu Ablehnungen des Visumantrags. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, indem Sie eine vollständigen Antrag einreichen.

Die Verpflichtungserklärung der einladenden Person ersetzt nicht den Nachweis Ihrer eigenen finanziellen Situation in Marokko!

Im Rahmen Ihres Termins entrichten Sie die Visagebühren und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Ihr Foto wird aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.

Während der Bearbeitung

Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft, die über die Erteilung eines Visums entscheidet. Die Visastelle prüft, ob Ihr Antrag den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Visakodex sieht eine Bearbeitungszeit von 15 Werktagen vor. Während der Bearbeitungszeit Ihres Antrages werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand des Antrages mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist können Auskünfte nur dem Antragsteller persönlich, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht mitgeteilt werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken und hierfür das Kontaktformular nutzen

Rückgabe des Passes

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie je nach Ihrer Vereinbarung mit dem externen Dienstleister eine E-Mail oder eine SMS mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Reisepass beim TLScontact Center abholen können.

Wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Visastelle der deutschen Botschaft eingereicht haben, kann der Reisepass ebenso wieder in der Visastelle der deutsche Botschaft abgeholt werden.

Sollten Sie bei der Abholung Ihres Reisepasses verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen. Füllen Sie dazu bitte die folgende Vollmacht aus, beglaubigen Sie diese und übergeben Sie sie Ihrem Vertreter. Link zum Download der Vollmacht zur Legalisation.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben, sobald Sie Ihren Reisepass erhalten haben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über Ihre Einreise nach Deutschland wird im Rahmen der Kontrolle durch die Bundespolizei bei der Ankunft im Schengen-Raum getroffen. Die Einreise kann verweigert werden, wenn Ihr Visum von einem nicht zuständigen Land des Schengen-Raums ausgestellt wurde (TLS-FAQ oder meinen Visumantrag einreichen).

Bei der Einreise nach Deutschland kann die Bundespolizei Sie bitten, neben Ihrem Reisepass und einem gültigen Visum auch Unterlagen über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck Ihres Aufenthalts sowie Ihren Versicherungsschutz vorzulegen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, Kopien aller Dokumente, die Sie bei der Beantragung Ihres Visums vorgelegt haben, bei Ihrer Reise mitzuführen (Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung etc.).

Wie beschwere ich mich über das Verhalten des Konsularpersonals, das Verhalten des externen Dienstleisters TLS-Contact oder das Visumverfahren?

Schengen-Visumantragsteller können sich über das Verhalten des Konsularpersonals, das Verhalten des externen Dienstleisters TLS-Contact oder den Visumantragsprozess über das Kontaktformular beschweren. Wählen Sie im Kontaktformular den Empfänger „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie, dass Reklamationen in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden müssen. Reklamationen, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, können nicht bearbeitet werden. Geben Sie im Feld „Betreff“ des Kontaktformulars eine der folgenden drei Möglichkeiten an:

Beschwerden über das Verhalten des Konsularpersonals

Beschwerden über das Verhalten des externen Dienstleisters TLS-Contact

Beschwerden zum Visumverfahren

Ihre Beschwerde wird nach Erhalt Ihrer Nachricht bearbeitet.

Wichtige Informationen:

Gegen eine Entscheidung zur Ablehnung, oder Aufhebung eines Visums, also insbesondere gegen eine ordentliche Beschwerde, kann über das Kontaktformular kein Rechtsbehelf eingelegt werden.





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