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Visa-Informationen
Merkblätter für National Visa
- Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG (in Kopie oder im Original)
- Anerkanntes Sprachzertifikat im Original (mindestens auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens),vgl. hierzu https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/2238204 ; falls vorhanden Bestätigung über Sprachkenntnisse durch den Arbeitgeber und / oder die Berufsschule
- Abiturzeugnis (BAC) im Original inkl. Notenübersichten oder Schulbescheinigungen
- Falls vorhanden: Ausbildungs- / Universitätsdiplome im Original
- Tabellarischer Lebenslauf (in deutsche Sprache) mit vollständigen und genauen Angaben zu sämtlichen Ausbildungen, Praktika und beruflichen Erfahrungen
- Motivationsschreiben, selbst verfasst und eigenhändig unterschrieben (maximal eine Seite)
Ausbildungs-/ Arbeitsvertrag
im Fall der Ausbildung: Anmeldung zur Berufsschule
Bestätigung Ihres Arbeitgebers aus der sich ergibt, bis zu welchem Zeitpunkt Sie abweichend von Ihrem Vertrag spätestens die Ausbildung beginnen können
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Zum Termin bitte alle Dokumente im Original und zwei Fotokopien mitbringen.
- Zulassungsbescheid einer deutschen Fachhochschule/Universität /Studienkolleg
- Nachweis über Sprachkenntnisse (mindestens auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens in der Unterrichtssprache des Studiums)
- Nachweis über die ausreichende Sicherung Ihres Lebensunterhalts während Ihres Studienaufenthaltes
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland ab September 2024 in Höhe von 11.904,- € mit monatlicher Auszahlung von 992,- €
Ausgefüllte Belehrung zur BAföG Erhöhung 2024 (hier aufrufbar)
oder
- Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG durch eine in Deutschland lebende Person für die voraussichtliche Dauer des Studiums (mindestens aber für ein Jahr), ausgestellt von der für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständigen Ausländerbehörde mit Bonitätsprüfung.
oder
- Stipendienurkunde
- Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben
- Abiturzeugnis und Notenübersicht des Abiturzeugnisses
- Zeugnisse über universitäre Leistungen
- Motivationsschreiben, eigenhändig verfasst und unterschrieben (maximal eine Seite)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Eröffnung Sperrkonto für Studenten:
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Das Auswärtige Amt kann keine Anbieter empfehlen. Bitte erkundigen Sie sich selbst nach einen Anbieter und wählen ihn sorgfältig aus.
Es kann auch möglich sein, bei einer lokalen Bank an Ihrem zukünftigen Studienort ein Sperrkonto zu eröffnen. Informationen dazu können Sie bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder Sprachschule erhalten oder sie fragen dazu direkt die Bank.
Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs gilt als Eignungsnachweis für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Mittlerweile existieren Angebote verschiedener Anbieter für ein Studienkolleg in Marokko. Folgende deutsche Hochschulen kooperieren mit marokkanischen Anbietern: FH Aachen, TU Berlin und Universität Paderborn. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt auch keine Empfehlung zugunsten eines bestimmten Anbieters ab.
Zum Termin bitte alle Dokumente im Original und zwei Fotokopien mitbringen.
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
- Qualifikationsnachweise z.B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Qualifikationsnachweise z.B. Hochschulabschlüsse (mit Beiblatt), Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses
- Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2024: 49.830 € brutto/Jahr)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
- Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung:
- Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland
- oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (z.B. für medizinische Berufe)
Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
- Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
- Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
- oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
- oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)
Näheres zum Thema Anerkennung finden Sie unter: https://anabin.kmk.org/anabin oder https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse oder www.anerkennung-in-deutschland.de
Zum Termin bitte alle Dokumente im Original und zwei Fotokopien mitbringen.
- Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss (Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/)
- Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) (maximal eine Seite).
- Nachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts
- Soweit verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Zum Termin bitte alle Dokumente im Original und zwei Fotokopien mitbringen.
Die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte (18g Abs. 1, S.1 und Abs. 2) beträgt für das Jahr 2023 43.800,- €, für das Jahr 2024 45.300,- €). In Mangelberufen (18g Abs. 1, S. 2 Nr. 1) und bei Berufseinsteigern, die einen Hochschulabschluss nicht mehr als 3 Jahre vor Beantragung der Blauen Karte erworben haben (18g Abs. 1, S. 2 Nr. 2), beträgt die Gehaltsgrenze im Jahr 2023 39.682,80 €, für das Jahr 2024 41.041,80 €.
- Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diploma, etc.
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss (Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/)
- Arbeitsvertrag / verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresgehalt.
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.