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Wiedereinreise nach Deutschland

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Wenn Ihr deutscher Aufenthaltstitel in Marokko abhanden gekommen ist, Ihnen die Ausreise aus Marokko aufgrund eines abgelaufenen Aufenthaltstitels verweigert wird oder die marokkanische Grenzpolizei Ihren Nachweis nicht akzeptiert, können Sie ein Wiedereinreisevisum beantragen.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Es wird empfohlen, vor einer Reise nach Marokko sicherzustellen, dass ein im Zeitpunkt der Rückreise gültiger deutscher Aufenthaltstitel vorliegt und alle Angaben in dem Aufenthaltstitel dem aktuellen Stand entsprechen.

Nach Kenntnis der Botschaft prüft die marokkanische Grenzpolizei deutsche Aufenthaltstitel bei der Ausreise aus Marokko sehr sorgfältig.

Falls Ihnen die Ausreise aus Marokko verweigert wird, beachten Sie bitte, dass

die Botschaft keinen Einfluss auf die Entscheidung der marokkanischen Behörden hat und auch keine konsularische Bescheinigung für die Ausreise aus Marokko ausstellen kann.

In folgenden Fällen benötigen Sie kein Visum zur Wiedereinreise:

  • Falls Sie Ihren Reisepass erneuert haben und die Passnummer Ihres neuen Passes nicht mehr mit der Passnummer in Ihrem noch gültigem Aufenthaltstitel übereinstimmt
  • Falls Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind und auf der Rückseite eine der beiden letztgenannten Alternativen angekreuzt ist.

Die marokkanischen Behörden wurden hierüber informiert.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen dazu haben, ob Ihr Aufenthaltstitel oder sonstiger Nachweis für eine Rückreise nach Deutschland ausreicht, können Sie vor Ihrer Reise eine Mail an visa@raba.diplo.de mit dem Betreff „WIEDEREINREISE-FRAGE“ schreiben.

Wenn Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel in Marokko verloren haben, dieser Ihnen gestohlen wurde, Ihnen die Ausreise aus Marokko aufgrund eines abgelaufenen Aufenthaltstitels verweigert wird oder die marokkanische Grenzpolizei Ihren Nachweis nicht akzeptiert, können Sie ein Wiedereinreisevisum beantragen. Bitte senden Sie dafür die unten im Abschnitt „Antrag vorbereiten- Wiedereinreise“ genannten Unterlagen per Scan in einer Mail an visa@raba.diplo.de. Verwenden Sie dabei bitte den Mail-Betreff „WIEDEREINREISE“.

Die Visastelle wird sich dann zeitnah mit Ihnen bezüglich eines Termins in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Kapazitäten für die Beantragung von Wiedereinreisevisa bestehen und es daher zu Wartezeiten kommen kann. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie nur mit einem im Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausreise gültigen Aufenthaltstitel nach Marokko einreisen.

Beachten Sie bitte, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist.

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung. Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)
  • Polizeiliches Verlustprotokoll mit Übersetzung ins deutsche, sofern Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde
  • Falls vorhanden, eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung aus Deutschland
  • Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wie z.B. alter Reisepass mit dem bisherigen Aufenthaltstitel für Deutschland (eine Kopie ist ebenfalls ausreichend), Ihre Meldebescheinigung, Ihre Krankversicherungskarte, Gehaltsbescheinigungen
  • Eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass mit dem Stempel der letzten Einreise nach Marokko. Falls Sie einen neuen Reisepass haben, möglichst eine Kopie der Seite mit dem Stempel der letzten Einreise im alten Reisepass.
  • Bei Verweigerung der Ausreise eine ausführliche schriftliche Darlegung des Sachverhaltes mit Nennung des Grundes Ihres Aufenthaltes in Marokko und Erklärung, wieso Sie nicht früher ausreisen konnten
  • Falls vorhanden, eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde
  • Falls vorhanden, Dokumente die auf die Dringlichkeit Ihrer umgehenden Ausreise hinweisen

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Bitte sehen Sie von Sachstandanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

GEBÜHREN

Visumgebühr in Höhe von 75,-€. Nur zahlbar in MAD.

Weitere Informationen

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