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Visum zum Kindernachzug

Kindernachzug Visa

Kindernachzug Visa © GKSP/Canva.com

05.03.2025 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zum Visum für den Familiennachzug von Kindern zu ihren in Deutschland lebenden Eltern bzw. einem Elternteil.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Kinder können entweder zu beiden Eltern in Deutschland nachziehen oder zu nur einem Elternteil, wenn dieser das Sorgerecht für das Kind hat. Ein Nachzug kann in der Regel nur erfolgen, so lange das Kind minderjährig ist (d.h. noch keine 18 Jahre alt).

Die persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils bzw. der bevollmächtigten Person im Beisein des Kindes ist erforderlich.

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

  1. Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.
  2. Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zum Kindernachzug.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich in der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier:

Terminvergabe - Visum zur Familienzusammenführung

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, nur zahlbar in marokkanischen Dirham. Beim Familiennachzug zu einem deutschen Ehegatten wird von der Gebühr abgesehen.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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