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Studium

Studying in Germany, lecture theatre © Colourbox
Wenn Sie in Deutschland eine Universität, Hochschule oder ein Studienkolleg besuchen möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visumverfahren.
ALLGEMINE INFORMATIONEN
Wenn Sie noch über keine Zulassung verfügen und zunächst eine Aufnahmeprüfung eines Studienkollegs ablegen müssen, gelten Sie als Studienbewerber. Mit einem Studienbewerber-Visum können Sie sich bis zu neuen Monaten in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen.
Allgemeine Informationen zu Studienmöglichkeiten in Deutschland finden Sie auf www.study-in-germany.de oder auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschesdienstes (DAAD).
Nur für Teilnehmende von Studienkollegs:
Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs gilt als Eignungsnachweis für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Mittlerweile existieren Angebote verschiedener Anbieter für ein Studienkolleg in Marokko. Folgende deutsche Hochschulen kooperieren mit marokkanischen Anbietern: FH Aachen, TU Berlin und Universität Paderborn. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt auch keine Empfehlung zugunsten eines bestimmten Anbieters ab.
TERMINVERGABE
Wichtige Informationen zum Terminverfahren
Bei der Registrierung für einen Visumstermin für ein Studium in Deutschland wird in eine „A“- und „B-Liste“ unterschieden. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Registrierung die unterstehenden Informationen zu den Voraussetzungen durch.
A-Liste
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die „A-Liste“ (vorrangige Terminvergabe) bei Vorliegen einer der folgenden Kriterien:
- Bestandenes Abitur mit der Note 13,5 Punkte oder besser
- Sehr gutes B-1-Sprachzertifikat (90 Punkte / Prozent und mehr in allen abzulegenden Modulen / Prüfteilen)
- Gutes B-2-Sprachzertifikat (80 Punkte / Prozent und mehr in allen abzulegenden Modulen bei Zertifikaten des Goethe-Instituts und ECL, Prädikat „gut“ in mündlicher und schriftlicher Prüfung bei Zertifikaten des ÖSD)
- C-1-Sprachzertifikat
- Abgeschlossenes Bachelorstudium und Zulassung zum Masterstudium (auch eine DSH-Kurs bedingte Zulassung zum Masterstudium berechtigt zur Eintragung in die A-Liste; eine Zulassung ausschließlich zum DSH-Kurs ist nicht ausreichend)
- Bestandene Prüfung zur Feststellung der Studieneignung an einem der Studienkollegs in Marokko
B-Liste
Sie tragen sich in die „B-Liste“ ein, wenn Sie die Voraussetzungen der „A-Liste“ nicht erfüllen. Die Terminvergabe für die „B-Liste“ erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.
Wichtiger Hinweis: Sie müssen spätestens bei Antragstellung die Voraussetzungen nachweisen. Es ist ausreichend, wenn Sie eines der genannten Kriterien erfüllen. Sollten Sie sich auf der „A-Liste“ eingetragen haben, ohne die Voraussetzungen nachweisen zu können, wird der Antrag umgehend, ohne weitere Prüfung und Rückerstattung der gezahlten Gebühren zurückgewiesen.
Nur wichtig für Stipendiaten/Doktoranten:
Sollten Sie über ein Stipendium verfügen oder ein Visum zum Zweck der Promotion beantragen wollen, erfolgt die Terminvereinbarung ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Sie werden gebeten, die Terminvereinbarung direkt über die Webseite von TLScontact über folgenden Link vorzunehmen: https://visas-de.tlscontact.com/
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Bitte zum Termin alle Unterlagen im Original und eine Fotokopie mitbringen.
Folgende Unterlagen legen Sie bitte für den Visumantrag zum Studium in Deutschland vor:
Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.
Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zum Studium in Deutschland.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. sechs bis acht Wochen. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern, gerade wenn Sie Ihren Visumantrag erst kurz vor Semesterbeginn stellen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.