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Visa-Informationen
Die Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Ggf. ist ein Nachweis zu der geplanten gemeinsamen Wohnung in Deutschland erforderlich.
Deutsche Geburtsurkunde des deutschen Kindes oder legalisierter marokkanischer/ausländischer Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes mit Übersetzung ins Deutsche. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
Bei verheirateten Eltern ist eine legalisierte Heiratsurkunde der Eltern mit Übersetzung ins Deutsche erforderlich.
Bei unverheirateten Eltern ist eine Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter sowie Nachweis über die Sorgeberechtigung für das deutsche Kind (z.B. beurkundete Sorgeerklärung beider Eltern) erforderlich.