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Visa-Informationen
Unterlagen für ein Visum zur Familienzusammenführung - Kafala.
Die Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Eltern darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes des Kindes mit Übersetzung ins Deutsche. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
Es ist eine legalisierte Heiratsurkunde der Pflegeeltern mit Übersetzung ins Deutsche erforderlich.
Es ist ein gerichtlicher Beschluss, dass das Kind von seinen leiblichen Eltern verlassen wurde erforderlich. Anschließend kann ein Antrag der Pflegeeltern auf Betreuung des Kindes durch Kafala und Verbringung nach Deutschland an das marokkanische Gericht gestellt werden.
Bericht des marokkanischen Gerichts mit dem begründeten Vorschlag der Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern in Deutschland. Dieser Bericht wird über das marokkanische Justizministerium an das zuständige Landesjugendamt weitergeleitet. Aus diesem Bericht sollte ebenfalls hervor gehen, ob das Pflegekind angehört wurde oder dies aufgrund seines Alters oder Reifegrades unangebracht war.
Zustimmung des zuständigen Landesjugendamts in Deutschland zum Vorschlag der Unterbringung. Des Weiteren ist die Genehmigung der Entscheidung des Landesjugendamts durch das zuständige Familiengericht im Bundesgebiet erforderlich (einzuholen durch das Landesjugendamt). Anschließend gilt es den Kafala-Beschluss des zuständigen marokkanischen Gerichts nach übermittelter Zustimmung des zuständigen Landesjugendamts einzuholen.
Ein Beschluss über die Vollziehbarkeit des Kafala-Beschluss (Execution) selbst muss vorgelegt werden, sowie eine richterliche Genehmigung, dass das Kind Marokko dauerhaft verlassen darf.