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Visa-Informationen
Anleitung zur Beantragung eines Besuchsvisums
Füllen Sie das Visumantragsformular aus. Bitte klicken Sie hier.
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag oder fehlende Nachweise zur Ablehnung Ihres Antrags führen können.
Nachfolgend finden Sie Übersichten zu den notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines vollständigen Antrages. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Der externe Dienstleister TLScontact ist verpflichtet diese anzunehmen und weiterzuleiten. Ergänzend finden Sie auch ein Merkblatt mit weiteren Informationen zu Antragskategorien die hier nicht aufgeführt sind.
Wichtiger Hinweis: Bitte sehen Sie davon ab, von sich aus Dokumente an die Visastelle zu senden. Diese Dokumente können weder einbehalten noch an den Absender zurückgesandt werden. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin immer einen vollständigen Antrag mit.
- 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- 1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm)
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Formelle Einladung der Firma / Institution in Deutschland
- Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) des Ministeriums
- Gehaltsbescheinigung (ausgestellt vom Ministerium) oder
- Angestellte im Privatsektor
- Nachweis über Geschäftsbeziehung (Schriftverkehr) mit der dt. Firma bzw. Einladung einer deutschen Firma
- Dienstreiseanordnung (Ordre de Mission) mit Kostenübernahmeerklärung
- Arbeitsbescheinigung / Einkommensnachweis
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Einzahlungsnachweise (borderaux) der CNSS der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowohl vom Antragsteller als auch von der Firma oder
- Geschäftsleute / Selbstständige
- Nachweis über Geschäftsbeziehungen (Schriftverkehr) mit der deutschen Firma bzw. deren formelle Einladung
- Handelsregisterauszug und Bescheinigung der Handelskammer / Karte der Kammer oder Berufsausübungsgenehmigung
- Quittung über die im letzten Jahr gezahlten Steuern (IGR oder IS)
- Quittung über die gezahlten Gewerbescheine („Patente“)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (privat und geschäftlich
- Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum
- Finanzierungsnachweis der Reise (nicht erforderlich für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes)
- Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc.), Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch mit Bescheinigung über gew. Aufenthalt der Kinder, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde). Wenn Sie gemeinsam mit nahen Familienangehörigen wohnen, fügen Sie bitte auch einen Nachweis bei (z.B. CIN)
- Hotelreservierung und Flugbuchung, falls vorhanden
- Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden
Um Ihren Antrag zu stellen, nehmen Sie bitte Ihren Termin persönlich wahr. Bitte beachten Sie, dass fehlende Dokumente zur Ablehnung des Visums führen können!
Befreiung des persönlichen Erscheinens zur Visumerteilung:
Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate ein Schengevisum erhalten haben und Ihre Fingerabdrücke im Rahmen Ihres vorherigen Visumantrags bereits erfasst wurden, kann ein Dritter Ihren neuen Antrag in Ihrem Namen einreichen. Diese Person muss eine Vollmacht (im Original) und den Personalausweis im Original und als Kopie mit sich führen.
Unvollständige Anträge führen oft zu Ablehnungen des Visumantrags. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, indem Sie eine vollständigen Antrag einreichen.
Die Verpflichtungserklärung der einladenden Person ersetzt nicht den Nachweis Ihrer eigenen finanziellen Situation in Marokko!
Im Rahmen Ihres Termins entrichten Sie die Visagebühren und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Ihr Foto wird aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft, die über die Erteilung eines Visums entscheidet. Die Visastelle prüft, ob Ihr Antrag den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Visakodex sieht eine Bearbeitungszeit von 15 Werktagen vor. Während der Bearbeitungszeit Ihres Antrages werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand des Antrages mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist können Auskünfte nur dem Antragsteller persönlich, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht mitgeteilt werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken und hierfür das Kontaktformular nutzen
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie je nach Ihrer Vereinbarung mit dem externen Dienstleister eine E-Mail oder eine SMS mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Reisepass beim TLScontact Center abholen können.
Wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Visastelle der deutschen Botschaft eingereicht haben, kann der Reisepass ebenso wieder in der Visastelle der deutsche Botschaft abgeholt werden.
Sollten Sie bei der Abholung Ihres Reisepasses verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen. Füllen Sie dazu bitte die folgende Vollmacht aus, beglaubigen Sie diese und übergeben Sie sie Ihrem Vertreter. Link zum Download der Vollmacht zur Legalisation.
Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben, sobald Sie Ihren Reisepass erhalten haben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.
Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über Ihre Einreise nach Deutschland wird im Rahmen der Kontrolle durch die Bundespolizei bei der Ankunft im Schengen-Raum getroffen. Die Einreise kann verweigert werden, wenn Ihr Visum von einem nicht zuständigen Land des Schengen-Raums ausgestellt wurde (TLS-FAQ oder meinen Visumantrag einreichen).
Bei der Einreise nach Deutschland kann die Bundespolizei Sie bitten, neben Ihrem Reisepass und einem gültigen Visum auch Unterlagen über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck Ihres Aufenthalts sowie Ihren Versicherungsschutz vorzulegen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, Kopien aller Dokumente, die Sie bei der Beantragung Ihres Visums vorgelegt haben, bei Ihrer Reise mitzuführen (Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung etc.).