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Visa-Informationen
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
In einem selbstverfassten Scheiben erklären Sie, warum Sie sich engagieren wollen, welche Erwartungen Sie an den Freiwilligendienst in Deutschland haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann. Gehen Sie auch auf Ihre berufliche Perspektive nach dem Freiwilligendienst ein.
Der Vertrag bzw. die Vereinbarung über den Freiwilligendienst muss im Original vorgelegt werden.
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Im Regelfall erhalten Sie von Ihrer Einsatzstelle ein Taschengeld, teilweise auch Unterkunft und Verpflegung.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen 855 Euro im Monat plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich.
Legen Sie eine Bestätigung vor, aus der klar hervorgeht, wie viel Taschengeld und welche sonstigen Leistungen Sie für Ihren Einsatz erhalten.
Ausnahme: Wenn diese Informationen bereits im Vertrag bzw. der Vereinbarung über den Freiwilligendienst enthalten sind, muss keine zusätzliche Bestätigung vorgelegt werden.
Hinweis: Wenn im Einzelfall das Taschengeld und die sonstigen Leistungen der Einsatzstelle nicht ausreichend sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, kann es erforderlich sein, dass Sie einen zusätzlichen Nachweis für den Fehlbetrag vorlegen, z.B. über ein Sperrkonto. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie im Rahmen der Antragsprüfung kontaktiert.
Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind generell erwünscht.
Bitte legen Sie, sofern Sie bereits erfolgreich an einer Deutschprüfung eines anerkannten Sprachinstituts teilgenommen haben, ein Zertifikat mit dem Prüfungsergebnis vor. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet.
Bitte legen Sie ein Schreiben der Einsatzstelle bzw. des Trägers vor, aus dem hervorgeht, ob und auf welchem Niveau Deutschkenntnisse für die vorgesehene Tätigkeit erforderlich sind. Ggf. sollte die Einsatzstelle bzw. der Träger versichern, dass die Verständigung in der Einsatzstelle und die Bildungsarbeit auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse möglich sind. Falls ein kostenloser oder preisgünstiger Sprachkurs vorgesehen ist, wird um eine Bestätigung der Einsatzstelle bzw. des Trägers gebeten.
Bitte legen Sie bereits bei Antragstellung einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Ihren gesamten geplanten Aufenthalt vor