Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Freizügigkeit

Familie

Familienangelegenheiten © GKSP/Canva.com

10.04.2025 - Artikel

Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie – haben ein Recht zum Aufenthalt, wenn sie mit einem Unionsbürger, einem EWR-Bürger oder einem Schweizer in familiärer Lebensgemeinschaft leben.

Sie möchten zu einem Familienangehörigen nachziehen, der freizügigkeitsberechtigt ist, das heißt eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit oder eine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt? In diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per E-Mail an visa@raba.diplo.de. Nutzen Sie bitte den folgenden Betreff: FREIZÜGIGKEIT-Anfrage

Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

nach oben