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Visa-Informationen

Bitte legen Sie einen tabellarischen und lückenlosen Lebenslauf vor. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit.

In einem selbstverfassten Scheiben erklären Sie, warum Sie ein Praktikum in Deutschland aufnehmen wollen, welche Erwartungen Sie an das Praktikum in Deutschland haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann. Gehen Sie auch auf Ihre berufliche Perspektive nach dem Praktikum ein.

die Bescheinigung der zuständigen Zentralstelle für Arbeitsvermittlung muss im Original vorgelegt werden.

Sie müssen angeben, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Des Weiteren sind Angaben über die vorgesehene Unterkunft mit Höhe der Miete erforderlich.

Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn für die Zeit des Praktikums mindestens 992.-- EUR/ Monat nachgewiesen werden.

Der Nachweis finanzieller Mittel ist möglich durch:
Förmliche Verpflichtungserklärung mit Hinweis zur beabsichtigten Ausbildung
Nachweis der Kostenübernahme durch eine dritte Person auf nationalem Formular, sog. Verpflichtungserklärung (Nähere Informationen erhalten Sie über die Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständig ist – bei dauerhaft im Ausland wohnenden Verpflichtungsgebern, kann die Erklärung an der für den Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden)

oder

Eröffnung eines Sperrkontos
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Bitte legen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung der Universität vor.

Bitte legen Sie Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums vor. Es ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle benachrichtigt.

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