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Visa-Informationen

Bitte legen Sie einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache vor.

In einem selbst verfassten Schreiben sollten Sie darstellen, warum Sie eine Ausbildung in dem angegebenen Beruf absolvieren möchten. Beschreiben Sie auch, wie diese Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt und welche Zukunftspläne Sie nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung haben.

Bitte legen Sie folgendes vor zur bisherigen Bildung: Schulabschluss oder ggf. zusätzliche Nachweise über bisherige Berufsausbildung oder Studium oder Nachweise zur Berufsschule.

Ausbildungsvertrag mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, inklusive Ausbildungsplan. Der Vertrag muss unterschrieben von allen Parteien zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vertrag sollte vom Ausbildungsbetrieb gestempelt sein.

Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt wurde, muss der Stempelabdruck leserlich sein.

Als Nachweis zur Berufsschule muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

Berufsschulvertrag, Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule, Anmeldebestätigung bei der Berufsschule oder Eintragungsbestätigung der IHK bzw. HWK.

Wenn Schulgeld zu zahlen ist, müssen Angaben über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten enthalten sein.

Ausnahme: Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt und unterzeichnet wurde, muss kein zusätzlicher Nachweis vorgelegt werden.

Der Vordruck (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) muss vom Ausbildungsbetrieb vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Auf der Erklärung muss unbedingt die Betriebsnummer angegeben sein.

Ihnen müssen während Ihrer Ausbildung mindestens 990 € brutto monatlich zur Verfügung stehen. Wenn Ihr Gehalt laut Ausbildungsvertrag unter diesem Betrag liegt, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend eigene Mittel haben, um die Differenz auszugleichen. Der Nachweis kann durch ein Sperrkonto, im Einzelfall auch durch eine förmliche Verpflichtungserklärung erbracht werden. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: Link

Wenn Ihnen eine kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, wird dies bei der Prüfung angerechnet. Die Angabe über die vorgesehene Unterkunft mit Höhe der Miete ist dringend erforderlich.

Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 besitzen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

Ausnahme: Wenn der Ausbildung ein Sprachkurs in Deutschland vorgeschaltet ist, sind Kenntnisse auf einem niedrigeren Niveau ausreichend. In diesem Fall müssen Sie neben dem Sprachzertifikat Ihres aktuellen Niveaus Nachweise zu Ihrem Sprachkurs vorlegen.

ggf. Nachweise zum Sprachkurs

Ist ein vorgeschalteter Sprachkurs Teil der Ausbildung, legen Sie dazu bitte eine Bestätigung vor. Daraus muss die Dauer des Sprachkurses hervorgehen, die Anzahl der Wochenstunden, um welche Art von Sprachkurs es sich handelt (allgemein oder berufsbezogen) und welches Zielniveau erreicht werden soll.

Wenn dies nicht schon aus dem Arbeitsvertrag oder Ausbildungsplan hervorgeht, legen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Ausbildungsbetriebs vor, dass der Sprachkurs als Teil der Ausbildung vorgesehen ist.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag bis zum Beginn des Ausbildungsverhältnisses.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

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