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Visa-Informationen

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Zusätzlich zum Abschlusszeugnis sind bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Auszüge aus der Datenbank ANABIN vorzulegen (Abschluss und Hochschule getrennt).

Ausnahme: Wurde Ihr Zeugnis durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) geprüft, muss kein ABABIN-Auszug vorgelegt werden. Legen Sie in diesem Fall bitte die Zeugnisbewertung vor.

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen

Das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. reglementierte Berufe) ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie unter diesem Link prüfen.

Bei reglementierten Berufen (siehe „Berufsausübungserlaubnis“) prüft die zuständige Behörde bei der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis ggf. erforderliche Sprachkenntnisse.

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für alle anderen Fälle nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

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