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Visa-Informationen

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Selbstverfasstes Schreiben, aus dem hervorgehen sollte, für welche Arbeits-bereiche und -stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen oder bereits beworben haben, und welche Unterkunft Sie während des Aufenthalts in Deutschland nutzen werden.

a) Arbeitsplatzsuchende mit akademischer Ausbildung: Abschlusszeugnis und Auszüge aus der Datenbank ANABIN (Abschluss und Hochschule getrennt, beide müssen als „H+“ gelistet und der Abschluss bei der Hochschule aufgeführt werden) und ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung.

b) Arbeitsplatzsuchende mit Berufsausbildung: Zeugnis Ihrer Ausbildung und Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland sowie ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.Anerkennung-in-Deutschland.de

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

Während Ihres Aufenthalts in Deutschland muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Folgende Nachweise sind möglich:

  • Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben von 1091 € für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: Link
  • Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“ klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen“.
  • Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus dem die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen

privater Krankenversicherungsschutz ab dem Tag der Einreise mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte

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