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Visa-Informationen
Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs von min. 3 bis max. 12 Monaten (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
Die Gebühren für den Sprachkurs müssen bei Antragstellung bereits bezahlt sein. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z.B. eine Bestätigung der Sprachschule oder einen eindeutigen Überweisungsbeleg.
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen.
Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen wollen und welchen Mehrwert Sie sich davon für Ihre Zukunft versprechen.
Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in Deutsch haben, weisen Sie diese bitte mit einem
Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters nach. Dies sind derzeit:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben von 1.091,-€ pro Monat Ihres Aufenthalts vor.
Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen.
Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.