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Visa-Informationen
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat.
Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung oder Ihr Hochschulabschluss staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor.
Ausnahme I: Wurde Ihr Berufsabschluss von einer deutschen Außenhandelskammer (AHK) erteilt, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen. Sie müssen dann eine dazugehörige Bestätigung des „Bundesinstitutes für Berufsbildung“ BiBB vorlegen
Ausnahme II: Wenn Sie bereits über einen Teilanerkennungsbescheid bzw. Defizitbescheid (siehe unten) verfügen, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen.
Während Ihres Aufenthalts in Deutschland muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Folgende Nachweise sind möglich:
- Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben von 1091 € für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: Link
- Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“ klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen“.
- Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus dem die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen
privater Krankenversicherungsschutz ab dem Tag der Einreise mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte