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Visa-Informationen

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Sie müssen nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts ausreichend krankenversichert sind.

In der Regel trägt der Arbeitgeber ab Beginn Ihres Arbeitsvertrags dafür Sorge. Dies kann durch eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag nachgewiesen werden oder durch eine Versicherungspolice. Es muss in jedem Fall zweifelsfrei erkennbar sein, dass die Versicherung auch einen Arbeitsaufenthalt in Deutschland abdeckt. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.

Für den Zeitraum zwischen Ihrer Einreise und dem Beginn Ihres Arbeitsvertrags müssen Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Bitte beachten Sie: Manche Reisekrankenversicherungen schließen den Versicherungsschutz aus, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist.

Antragsteller, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2025 : 53.130 Euro pro Jahr) oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

Vom Nachweis einer angemessenen Altersversorgung kann abgesehen werden, wenn ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung besteht. Zudem kann von der Voraussetzung abgesehen werden, wenn die Gehaltsschwelle nur geringfügig unterschritten oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Abweichung von mehr als 5 % der Gehaltsschwelle „nach unten“ oder 2 Jahren bei der Altersgrenze „nach oben“ eine Geringfügigkeit nicht mehr vorliegt.

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Wenn der Visumantrag im beschleunigten Fachkräfteverfahren eingereicht wird oder auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben ist, ist eine Kopie ausreichend.

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • In dieser Erklärung bestätigt Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.
    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.

  • Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihren Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben zu lassen
  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • In dieser Erklärung bestätigt Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.
    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.

  • Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine anderweitige Beschäftigung während der Qualifizierungsmaßnahme (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.
    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Beschäftigung nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme bzw. Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.
    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • In dieser Erklärung bestätigt Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.
    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.
  • Nachweise zu den geplanten Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis und der nach § 24a Abs. 1 BeschV erforderlichen Qualifikationen, z. B. Anmeldebestätigung für einen Kurs oder Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland.
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