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Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland

Visumetikett

Pässe mit verschiedenen Visa © Auswärtiges Amt

10.03.2025 - Artikel

Wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland nur teilweise anerkannt wurde, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Um in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen zu können, muss Ihre Qualifikation anerkannt bzw. als einer deutschen Ausbildung vergleichbar bewertet werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Ihre Qualifikation können Sie bereits vor Einreise nach Deutschland prüfen lassen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass Ihre Ausbildung (noch) nicht gleichwertig mit einer deutschen Ausbildung ist, dann erhalten Sie einen sogenannten Defizitbescheid/Teilanerkennungsbescheid. In diesem Bescheid ist aufgeführt, in welchen Bereichen Sie sich noch theoretisch oder praktisch weiterbilden müssen, um die volle Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses zu erreichen.

Mit dem Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme können Sie die nötigen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland durchlaufen und gleichzeitig bereits anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige oder französischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Die Terminvereinbarung wie auch die Antragsannahme erfolgen ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat .

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

BEARBEITUNGSZEIT

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von sechs Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren (Link) teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

NACH DER EINREISE

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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