Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Stellenangebot © colourbox.de
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Einem Ausländer kann ein Visum zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Beurteilung, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung.
Einem Ausländer kann ein Visum für einen Aufenthalt zur Gründung eines Unternehmens erteilt werden, wenn er eine Fachkraft ist und ihm zur Vorbereitung der Gründung eines Unternehmens ein den Lebensunterhalt sicherndes Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen öffentlichen Stelle aus öffentlichen Mitteln gewährt wird.
Fachkraft ist ein Ausländer, der
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt.
Weitere Informationen finden Sie in den Artikeln Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung.
Zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit kann ein Visum erteilt werden, ohne dass die oben unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes muss erteilt worden oder ihre Erteilung zugesagt sein.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.
Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur selbstständigen Tätigkeit.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
TERMINVEREINBARUNG
Die Terminvereinbarung wie auch die Antragsannahme erfolgen ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat .
Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben.
GEBÜHREN
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.
BEARBEITUNGSZEIT
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
NACH DER EINREISE
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.