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Arbeitsplatzsuche nach Punktesystem (Chancenkarte)

Fachkraft

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10.03.2025 - Artikel

Die 'Chancenkarte' (ab 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Sie ermöglicht auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Antrag online stellen

Beantragen Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf online. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen verläuft danach schnell und effizient.

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

Mit der Chancenkarte können Sie auf Basis eines Punktesystems ein Visum erhalten, mit dem Sie in Deutschland nach einer passenden Arbeit, Anerkennungsmaßnahme oder Anerkennungspartnerschaft suchen können.

Voraussetzung für eine Chancenkarte im Rahmen des Punktesystems ist, dass Sie einen Hochschulabschluss besitzen, der in dem Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist, eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung haben, die in Marokko (oder dem Land, in dem sie absolviert wurde) staatlich anerkannt ist oder über einen hochwertigen Abschluss einer deutschen Außenhandelskammer (AHK) verfügen. Bitte beachten Sie, dass es auch ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter: Link

Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Für weitere Kriterien wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter oder Deutschlandbezug sammeln Sie Punkte auf einer Bewertungsskala. Weitere Informationen und einen Selbsttest, mit dem Sie unverbindlich prüfen können, ob Sie eine Chancenkarte erhalten können, finden Sie hier (Link)

Die Chancenkarte kann für eine Dauer von höchstens einem Jahr erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Ein Visum für Arbeitssuchende ist keine Arbeitserlaubnis. Sie dürfen neben der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung von insgesamt höchstens 20 Wochenstunden ausüben und an jeweils höchstens zwei Wochen Probezeit teilnehmen.

Ihr Visum kann in Deutschland in eine Aufenthalts – und Arbeitserlaubnis umgewandelt werden, sobald Sie eine passende Beschäftigung gefunden haben.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Sortieren Sie den Satz an Unterlagen bitte in folgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Mit den folgenden Nachweisen können Sie Punkte für die Chancenkarte sammeln. Bitte legen Sie die Nachweise – soweit vorhanden – in der folgenden Reihenfolge vor.

Hier finden Sie den ersten Teil der vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche nach Punktesystem (Chancenkarte).

Hier finden Sie den zweiten Teil der vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche nach Punktesystem (Chancenkarte).

Auch hier muss jeweils das Original mit einer einfachen Kopie vorgelegt werden und Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen übersetzt werden (siehe oben).

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister TLScontact möglich ist.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

NACH DER EINREISE

Wenn Ihre Arbeitsplatzsuche erfolgreich war, nehmen Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde vor Ort auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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