Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen

IT-Spezialisten bei der Arbeit

Arbeiten © colourbox

10.03.2025 - Artikel

Als Spezialist oder Spezialistin im Bereich IT gelten für Sie besondere Visumkonditionen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Spezialisten und Spezialistinnen aus dem IT-Bereich können auch ohne formell anerkannte Qualifikation ein Visum zur Beschäftigung erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erworben, die Sie zur Ausübung der in Deutschland angestrebten Tätigkeit befähigt.

  • Das Bruttojahresgehalt liegt über dem Schwellenwert von 43.470 €, es sei denn der Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt den Ausländer zu den geltenden tariflichen Bedingungen.

  • Die angestrebte Beschäftigung in Deutschland muss eine qualifizierte Beschäftigung sein. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Wenn Sie eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium im IT-Bereich absolviert haben, beantragen Sie bitte ein Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder ein Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung.

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum als IT-Spezialist oder IT-Spezialistin.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister TLScontact möglich ist.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

BEARBEITUNGSZEIT

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern. Antragstellende, die für eine Blaue Karte qualifiziert sind, können in der Regel mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer rechnen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 3 Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

NACH DER EINREISE

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

nach oben