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Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt

Junger Mann spielt mit einem Kind, das einen Bauhelm trägt

Junger Mann spielt mit Kind © Colourbox

10.03.2025 - Artikel

Bei einem Au-Pair-Aufenthalt in einer Familie in Deutschland können junge Menschen Sprache und Kultur kennen lernen. Die Informationen zum Au-Pair-Visum finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, können Sie ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten beantragen.

Ziel eines Au-Pair-Aufenthalts ist es, Ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen zu erweitern. Sie leben währenddessen in einer Familie, in der im Alltag deutsch gesprochen wird und betreuen mindestens ein minderjähriges Kind.

Informationen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Au-Pairs finden Sie in dieser Broschüre.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für einen Antrag auf ein Au-Pair Visum.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Botschaft abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: RK-Termin

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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