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Service
Visa-Informationen zum Familiennachzug
Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Dies sind derzeit:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Nähere Informationen – auch zu weiteren möglichen Ausnahmen – finden Sie hier: Link
Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
Hinweis: Falls einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war: Gerichtliche Genehmigung der Eheschließung des Minderjährigen mit Legalisation und Übersetzung ins Deutsche.
Falls sich einer der Verlobten bei der Eheschließung hat vertreten lassen: Vollmacht für die Eheschließung mit Übersetzung ins Deutsche.
Waren Sie bzw. Ihr Ehegatte vor Ihrer gemeinsamen Ehe bereits verheiratet: Scheidungsurteil der letzten Ehe in legalisierter Form samt Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie, dass – falls die Vorehe Ihres Ehegatten in Marokko oder in einem anderen Drittland geschieden wurde und Ihr Ehegatte oder dessen damaliger Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung deutscher Staatsbürger war – die ausländische Scheidung für den deutschen Rechtsbereich gem. § 107 FamFG anerkannt werden muss.
Sollte Ihre bzw. die Vorehe Ihres Ehegatten in einem EU-Mitgliedsstaat (außer Dänemark) geschieden worden sein, wird um Vorlage einer EU-einheitlichen Bescheinigung gem. Artikel 36 Abs.1 a) und Anhang II der EU-Verordnung 2019/1111 gebeten. Erkundigen Sie sich hierfür bei dem Gericht, das die Entscheidung getroffen hat.
Bitte legen Sie eine Kopie des Aufenthaltstitels Ihres in Deutschland lebenden Ehepartner/in vor.