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Service

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen

Selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland verbringen möchten, welche Erwartungen Sie an den Aufenthalt haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann.

Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie muss Angaben enthalten zu Beginn und Dauer des Vertrags, zu den allgemeinen Pflichten des Au-Pairs und der Gastfamilie, eine Vereinbarung über Taschengeld (mindestens 280 € pro Monat), Arbeitszeit (höchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich), Urlaubstage (mindestens zwei Tage pro Monat), Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) und zur Versicherungspflicht der Gastfamilie für das Au-Pair. Bitte nutzen Sie das Muster der Bundesagentur für Arbeit (Link-Symbol) https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair

Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Der Vertrag muss zwingend im Original mit den Unterschriften der Gastfamilie und des Au-Pairs vorgelegt werden.

Ausnahme: Wenn der Vertrag von einer RAL-zertifizierten Agentur vermittelt wurde, genügt ein Scan.

Der Fragebogen (Link-Symbol) https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair muss von den Gasteltern vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

In der Bescheinigung müssen alle Personen aufgeführt sein, die im Haushalt wohnen.

Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau A1 entsprechen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:

Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.

Sprachzertifikate der telc GmbH

Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)

„TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr- Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)

Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet.

Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

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