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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

01.12.2017 - Artikel


Allgemeine Hinweise

In Notfällen - Pass weg, Geld weg, Krankheit, Unfall, Sterbefall - können Sie außerhalb der Öffnungszeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft kontaktieren. .

Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun:

  • Ihnen bei Passverlust einen Reisepass zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln
  • Ihnen Überweisungswege aufzeigen
  • Ihnen bei Bedarf eine Kontaktliste von Anwälten, Ärzten/Fachärzten, Dolmetschern/Übersetzern vor Ort übermitteln
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln und Sie hierbei unterstützen

Was kann / darf eine Auslandsvertretung nicht tun:

  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Anweisungen erteilen
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten
  • die Aufgaben von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken übernehmen
  • die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Allgemeine Auskünfte zu konsularischen oder Visumsangelegenheiten erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Botschaft am besten per E-Mail

Passverlust

Bei Verlust Ihres deutschen Reisepasses können Sie einen Reiseausweis als Passersatz beantragen, um in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren. Merkblatt

Dazu müssen Sie das Verlust- bzw. Diebstahlprotokoll der marokkanischen Polizei vorlegen. Im Regelfall wird eine Kopie des deutschen Ausweisdokuments benötigt.

Die Ausstellung erfolgt durch die Konsularabteilung der Botschaft oder die Honorarkonsuln in Agadir und Casablanca.

Verlustanzeige

Nachdem Sie den Verlust des Dokuments bemerkt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der marokkanischen Polizei an. Diese wird Ihnen ein Verlustprotokoll aushändigen.
  • Melden Sie sich mit dem Verlustprotokoll während der Öffnungszeiten in der Konsularabteilung der deutschen Botschaft und füllen die Verlustanzeige aus. Um einen Missbrauch des Dokuments zu verhindern, wird die Botschaft Ihre Verlustanzeige an die zuständigen deutschen Behörden weiterleiten.

Zur Beantragung eines neuen Reisedokuments gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Dauerhaft in Marokko lebende deutsche Staatsangehörige können einen neuen biometrischen Reisepasses oder einen Personalausweis beantragen. Alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
  • Deutsche, die sich nur vorübergehend in Marokko aufhalten (z.B. als Tourist), können einen für einen Monat gültigen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen. Hierfür bringen Sie bitte zwei Passfotos und alle Ihnen noch vorliegenden Identitätsdokumente und Nachweise über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit.

Reiseausweis zur Rückkehr

Falls Sie in Deutschland wohnen und nur zu Besuch in Marokko waren, kann Ihnen ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Der Reiseausweis zur Rückkehr ist ein Dokument, welches ausschließlich eine einmalige Rückreise nach Deutschland ermöglicht. Der Reiseausweis ist höchstens einen Monat gültig und sollte daher erst beantragt werden, wenn feststeht, wann die Rückreise erfolgen soll. Ein neuer biometrischer Reisepass kann dann bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland beantragt werden.

Für den Reiseausweis zur Rückkehr bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • zwei Passfotos (Größe: 34*46)
  • ausgefüllten Passantrag
  • Identitätsnachweis (Führerschein, andere Personaldokumente, marokkanischer Pass, Versicherungsausweise, etc.)
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Kopie der alten Pässe, Einbürgerungsurkunde, etc.)

Wenn keine Zweifel an Ihrer Identität und Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen, kann Ihnen der Reiseausweis noch am selben Tag ausgestellt werden. Bei Rückfragen kann sich die Ausstellung bis zur Bestätigung der Daten aus Deutschland etwas verzögern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland muss persönlich während der Öffnungszeiten in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei den Honorarkonsuln in Agadir oder Casablanca gestellt werden. Eine Online-Terminvereinbarung ist nicht erforderlich!.


Festnahme

Eine ausführliche Liste der uns bekannten Rechtsanwaltskanzleien finden Sie hier !

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