Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Arbeitsplatzsuche für anerkannte Fachkräfte (Chancenkarte)

25.06.2026 - Artikel

Für eine begrenzte Zeit können Sie mit diesem Visum in Deutschland nach einem Arbeitsplatz suchen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Diesen Antrag können Sie im Auslandsportal online stellen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin verläuft danach schnell und effizient.

Allgemeine Informationen

Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Visakategorie
Nationales VisumGebühr
Regulär75,- €
Ermäßigt37,50,- €

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.

Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany

Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.

Informationen zu dieser Visumskategorie

  • Eine Reihe von Vermittlungsagenturen bieten die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsplätzen in Deutschland gegen die Zahlung von hohen Gebühren an. Teilweise sind diese Angebote nicht seriös und erhöhen in keinem Fall die Erfolgschancen Ihres Visumantrages. Achten Sie darauf, dass Vermittlungsagenturen oder Ihr künftiger Arbeitgeber in Deutschland etwaige Kosten übernehmen. (Nach deutschem Recht dürfen Vergütungen für die Leistungen zur Ausbildungsvermittlung nur vom Arbeitgeber verlangt oder entgegengenommen werden. Das deutsche Recht bestimmt außerdem, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem Ausbildungsplatz-Suchenden über die Zahlung einer Vergütung unwirksam sind.)
  • Voraussetzung für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte für Fachkräfte) ist ein abgeschlossenes in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium oder eine in Deutschland anerkannte Ausbildung.
  • Ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihr konkreter Abschluss als auch Ihre Hochschule mit dem Status „H+“ vermerkt sein müssen. Ebenso muss Ihr Abschluss bei Ihrer Hochschule gelistet sein. Sollte Ihr Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diesen zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) individuell anerkennen lassen. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
  • Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier. Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
  • Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.
  • Die Chancenkarte für Fachkräfte kann für eine Dauer von höchstens einem Jahr erteilt werden. Ein Visum für Arbeitssuchende ist keine Arbeitserlaubnis. Sie dürfen neben der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung von insgesamt höchstens 20 Wochenstunden ausüben und an jeweils höchstens zwei Wochen Probezeit teilnehmen.Ihr Visum kann in Deutschland in eine Aufenthalts – und Arbeitserlaubnis umgewandelt werden, sobald Sie eine passende Beschäftigung gefunden haben.

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX“

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Da diese nicht gleich ab Einreise gilt, ist zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.

  • Arbeitsplatzsuchende mit akademischer Ausbildung: Abschlusszeugnis und Auszüge aus der Datenbank ANABIN (Abschluss und Hochschule getrennt, beide müssen als „H+“ gelistet und der Abschluss bei der Hochschule aufgeführt werden) und ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung.

  • Arbeitsplatzsuchende mit Berufsausbildung: Zeugnis Ihrer Ausbildung und Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland sowie ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.Anerkennung-in-Deutschland.de

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

Während Ihres Aufenthalts in Deutschland muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Folgende Nachweise sind möglich:

  • Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Die notwendige Summe können Sie dem Abschnitt „Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumsverfahren“ entnehmen. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier.
  • Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“ klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen“.
  • Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus dem die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.

privater Krankenversicherungsschutz ab dem Tag der Einreise mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

nach oben