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Ein nationales Visum für über 90 Tage beantragen
National © @GKSP
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt von über 90 Tagen.
Wichtiger Hinweis
Die Botschaft warnt ausdrücklich vor der Inanspruchnahme Dritter, die gegen Entgelt Hilfe bei der Terminbuchung anbieten und vorgeben, schneller Termine verschaffen zu können. Die Botschaft arbeitet nicht mit „Vermittlern“, „Beratern“ oder „Agenturen“ zusammen. Diese verfügen über keinen besonderen Zugang zum Terminverwaltungssystem der Botschaft. Antragsformulare, Informationsblätter sowie die Terminbuchung sind kostenlos (ausgenommen sind Telefongebühren).
Die Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem externen Dienstleister TLScontact zusammen. TLScontact verfügt über ein Visa-Annahmezentrum in Rabat. Für die Buchung von Terminen beim externen Dienstleister TLScontact fällt eine Service Gebühr an. Diese ist auf der Homepage von TLScontact angegeben. TLScontact bietet auch optionale kostenpflichtige Dienste (VIP-Service, Fotos, Fotokopien usw.). TLScontact unterstützt Sie bei der Antragstellung und der Weiterleitung an den Visaservice der Botschaft. TLScontact ist an der Entscheidung über den Antrag nicht beteiligt.
Terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen die Terminvergabe für nationale Visa betreffen (für einen Aufenthalt über 90 Tage). Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen vollständig und aufmerksam durch, da sich das Terminvergabeverfahren je nach Visumskategorie und Voraussetzungen erheblich unterscheidet.
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Angaben lediglich um eine Schätzung der Wartezeit zwischen der Registrierung auf der Termin-Warteliste und dem Zeitpunkt handelt, zu dem voraussichtlich ein Termin angeboten werden kann. Die Wartezeit unterliegt Schwankungen, die von der Nachfrage und den verfügbaren Kapazitäten der Visastelle abhängig sind. Die Angaben beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen, betreffen sämtliche Registrierungen in der jeweiligen Kategorie und erfolgen ohne Gewähr.
- Familienzusammenführung (auch Eheschließung in Deutschland): über 1 Jahr
- Studierende: ca. 2-4 Monate
- Arbeitsaufnahme mit anerkannter Ausbildung, mit Anerkennungsmaßnahme: ca. 3 Monate
- Arbeitsaufnahme oder Ausbildung mit Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 36 BeschV oder § 2 BeschV: ca. 4 Monate
- Ausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit (ohne Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit): ca. 6 Monate
Für die folgenden Kategorien ist aufgrund der hohen Nachfrage keine Angabe zu den Wartezeiten möglich:
Chancenkarte, Au Pair, Freiwilligendienst, Praktikum, Sprachkurs, Arbeitsaufnahme sonstige, Ausbildung sonstige (außer Pflege, ohne Vorabzustimmung)
Online-Beantragung im Auslandsportal
Für die nachfolgend aufgeführten Kategorien können Sie das Visum direkt online beantragen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft und Sie müssen anschließend lediglich zum Abgleich von Originalunterlagen, zur Abgabe der Biometriedaten und Zahlung der Antragsgebühr vorsprechen.
- Familienzusammenführung: Die Registrierung für einen Termin für ein Visum zur Familienzusammenführung erfolgt seit dem 01.03.2026 über das Auslandsportal. Die bisherige Warteliste wird geschlossen. Sobald alle dort Registrierten einen Termin erhalten haben, beginnen wir mit der Terminvergabe aus dem Auslandsportal. Dies gilt nicht für den Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten. Sofern Sie Freizügigkeitsberechtigt sind, wenden Sie sich bitte im Anschluss über das Kontaktformular an die Visastelle (Betreff „Freizügigkeit“).
- Erwerbstätigkeit
- Chancenkarte
- Blaue Karte (EU)
- Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss
- Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- ICT-Karte (interner Unternehmenstransfer): Für die Beantragung wählen Sie bitte die Kategorie „Arbeitsaufnahme für Arbeitskräfte mit Berufserfahrung“ aus und laden unter „Nachweis über qualifizierte Berufserfahrung“ Ihren Lebenslauf oder ein einfaches Schreiben Ihres Arbeitsgebers hoch.
- Erwerbstätigkeit mit Berufserfahrung (§ 6 BeschV)
- Qualifikationsanalyse
- Bildung
- Studium (inkl. studienvorbereitendem Sprachkurs)
- Studiumbewerbung
Die Beantragung von Visa zur Berufsausbildung und zur Ausbildungsplatzsuche ist derzeit noch nicht über das Auslandsportal möglich.
Sollten Sie gleichzeitig auch Visa-Anträge für Ihre Familie stellen wollen (z.B. für Ihre Ehegattin / Ihren Ehegatten oder Ihr Kind), buchen Sie zunächst Ihren eigenen Termin und nehmen im Anschluss bitte telefonisch Kontakt zu TLS auf, um einen Familientermin zu buchen.
Sollten Sie bereits eine Registrierung im alten Wartelistensystem (service2.diplo.de/rktermin) vorgenommen haben, nehmen Sie bitte keine weitere Registrierung im Auslandsportal vor. Ihre Registrierung in der Warteliste (service2.diplo.de/rktermin) bleibt bestehen und wird vorrangig bearbeitet. Eine doppelte Registrierung führt zu einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitungsprozesse.
Terminvereinbarung über TLScontact
Für die nachfolgend aufgeführten Kategorien erfolgt die Terminvereinbarung als auch die Antragsannahme ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Sie werden gebeten, die Terminvereinbarung direkt über die Webseite von TLScontact vorzunehmen. Die Botschaft weist vorsorglich darauf hin, dass das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft wird. Sollten die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums für eine der oben genannten Visumskategorien nicht vorliegen, muss die weitere Bearbeitung des Antrags abgelehnt werden.
- Forschende
- Stipendiatinnen und Stipendaten,
- Absolventinnen und Absolventen von PASCH-Schulen zu Studienzwecken,
- Doktorandinnen und Doktoranden,
- Ärztinnen und Ärzte (inkl. Anerkennungsmaßnahmen),
- Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde (§ 81 a AufenthG)
Registrierung auf der Termin-Warteliste der Botschaft
Für die nachfolgenden Kategorien müssen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins grundsätzlich zunächst in der Termin-Warteliste der zutreffenden Kategorie registrieren. Sie erhalten innerhalb von 30 Minuten eine E-Mail-Bestätigung Ihrer Registrierung. Sobald ein Termin vereinbart werden kann, erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die bei Registrierung auf der Termin-Warteliste hinterlegt wurde. Bitte achten Sie auf die Angaben in der Terminbestätigung, aus denen sich ergibt, ob der Termin bei der Visastelle der Deutschen Botschaft erfolgt oder beim externen Dienstleister TLScontact in Rabat.
- Au-Pair
- Freiwilligendienst
- Praktikum
- Sprachkurs (nicht ausbildungs- oder studienvorbereitende Sprachkurse)
- Arbeitsaufnahme mit Vorabzustimmung (außer im beschleunigten Fachkräfteverfahren)
- Ausbildung mit Vorabzustimmung (außer im beschleunigten Fachkräfteverfahren)
- Ausbildung ohne Vorabzustimmung
- Qualifizierungsmaßnahme gem. § 16 d AufenthG
- sonstige Arbeitsaufnahme ohne Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Berufskraftfahrer, Binnenschiffer, Spezialitätenköche)
Anfragen zur Wartezeit können nicht beantwortet werden. Sollte die angegebene Wartezeit verstrichen sein und Sie keine Bestätigungsmail für die Registrierung erhalten haben, dann schauen Sie bitte zunächst in Ihren Spam-Ordner. Sollte sich die Bestätigung auch hier nicht auffinden, dann wenden Sie sich bitte mit folgendem Betreff an die Visastelle und geben eine alternative/korrekte E-Mail-Adresse an: „Bitte um Änderung der E-Mail-Erreichbarkeit in der Warteliste“
Änderungen Ihrer Daten seit der Terminregistrierung:
Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse seit der Registrierung geändert haben, bitten wir um Information via E-Mail. Bitte nutzen Sie hierfür ebenfalls folgenden Betreff, damit Ihre E-Mail korrekt zugeordnet und schnell bearbeitet werden kann: „Bitte um Änderung der E-Mail-Erreichbarkeit in der Warteliste“
Bei folgenden Änderungen ist vorab keine Information an die Visastelle erforderlich:
Passdaten: Sollten Sie mittlerweile einen neuen Reisepass besitzen, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich eine Kopie Ihres alten Reisepasses mit.
Name: Wurde der Name der Referenzperson statt der antragstellenden Person eingetragen, kann dies aus Kapazitätsgründen nicht durch uns geändert werden. Eine neue Registrierung ist jedoch nicht erforderlich.
Bei der versehentlichen Angabe sonstiger falscher Daten löschen Sie die Registrierung bitte selbst und registrieren sich mit den korrekten Daten neu.
Für folgende Kategorien ist eine Terminvereinbarung per E-Mail an visa@raba.diplo.de erforderlich:
- Wiedereinreise
- Selbstständige Tätigkeit
- Familiennachzug bei Vorliegen einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
- Familiennachzug gem. Freizügigkeitsgesetz
Hinweise für Ihren Termin
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bitte achten Sie auf die Angaben in der Terminbestätigung, aus denen sich ergibt, ob der Termin bei der Visastelle der Deutschen Botschaft erfolgt oder beim externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Ihnen werden Fragen zu Ihrem Antrag gestellt und die biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) erfasst. Sie geben dort Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr:
| Visakategorie | |
| Nationales Visum | |
| Regulär | 75- € |
| Ermäßigt | 37,50 € |
Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an
Dringender Hinweis zu Sprachzertifikaten
Sofern bei Ihrem zu beantragenden Visum Sprachkenntnisse erforderlich sind, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Unterlagen
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck führt zur Ablehnung des Visumsantrags.
Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Bitte beachten Sie, dass für die verschiedenen Visakategorien unterschiedliche Wartezeiten bestehen. Im Falle der Registrierung in der falschen Kategorie kann Ihr Visumantrag nicht angenommen werden.