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Wissenschaftler und Forscher

25.06.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Visakategorie
Nationales VisumGebühr
Regulär75,- €
Ermäßigt37,50,- €

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.

Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany

Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.

Informationen zu dieser Visumskategorie

  • Ist die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Vollzeit-Promotionsstudiums, so ist ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen. Nur in Fällen, in denen ein Arbeitsvertrag zwischen der Forschungseinrichtung/Hochschule und dem Doktoranden geschlossen wurde, kann ein entsprechendes Visum als Forscher/wissenschaftlicher Mitarbeiter erteilt werden.

  • Ein Familiennachzug Ihres Ehepartners und/oder Ihrer minderjährigen Kinder ist grundsätzlich bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr möglich, wenn ausreichender Wohnraum und zusätzliche finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie nachgewiesen werden. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen zum Familiennachzug.

AntragErforderliche finanzielle Mittel
Studierende11.904,- € / monatliche Auszahlung: 992,- €
Studienbewerberinnen und -bewerber9.819,- € / monatliche Auszahlung: 1.091,- €
Berufsausbildung1.048,- € (Monat / brutto)
Blaue Karte
Akademiker und Akademikerinnen mit Berufserfahrung50.700,- € (Jahr)
Mangelberufe45.934,20 € (Jahr)
Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss45.934,20 € (Jahr)
IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen45.934,20 € (Jahr)
Antragstellende über 45 Jahre
Fachkräfte, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nachweisen. Alternativ ist eine eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.55.770,- € (Jahr)
Wissenschaftler und Forscher
Wenn Ihr Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit mindestens diesen Betrag erreicht, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. 2.410,- € (Monat, brutto)
Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto.1.091,- € (Monat, netto)
IT-Spezialistin / IT-Spezialist ohne formell anerkannte Qualifikation
Das Bruttojahresgehalt muss über diesem Betrag liegen. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt Sie zu den geltenden tariflichen Bedingungen.45.630,- € (Jahr)
AuPair
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn AuPair der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Taschengeld (280,- € pro Monat) und einem Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) zusammen.350,- € (Monat)
Freiwilligendienst
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich.855,- € (Monat)
Praktikum992.- € (Monat)
Sprachkurs1.091.- € (Monat)

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX“

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Da diese nicht gleich ab Einreise gilt, ist zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Bitte legen Sie entweder eine Aufnahmevereinbarung für Forscher vor oder einen Vertrag zur Durchführung des Forschungsvorhabens bzw. ein verbindliches Arbeitsplatzangebot einer Forschungseinrichtung oder deutschen Hochschule mit folgenden Angaben:

  • Forschungseinrichtung (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes),
  • Art der wissenschaftlichen Tätigkeit,
  • Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit,
  • Brutto-Entgelt oder Höhe des Stipendiums (mit Angabe, aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird) in EUR / monatlich,
  • Zeitraum des Anstellungsverhältnisses (befristet bis.../unbefristet).

Fest angestellte Wissenschaftler / wissenschaftliche Mitarbeiter, für die keine Aufnahmevereinbarung vorliegt, legen bitte zusätzlich das Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vor. Dieses Formular ist vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen.

ggf. Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung: Grundsätzlich muss sich die Forschungseinrichtung schriftlich zur Übernahme von Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung oder des Vertrages entstehen können. Die Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich, wenn die Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine allgemeine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.

Bitte legen Sie einen Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes vor. Der Umfang ergibt sich aus den Informationen im Abschnitt Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren oben im Artikel.

ein Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten gilt vorzulegen. Sofern Sie diesen nicht auf Deutsch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

höchster erlangter Hochschulabschluss ist vorzulegen.

Legen Sie bitte Nachweise zu den Sprachkenntnissen vor.

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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