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Au-Pair-Aufenthalt
Bei einem Au-Pair-Aufenthalt in einer Familie in Deutschland können junge Menschen Sprache und Kultur kennen lernen. Die Informationen zum Au-Pair-Visum finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
| Visakategorie | |
| Nationales Visum | Gebühr |
| Regulär | 75,- € |
| Ermäßigt | 37,50,- € |
Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.
Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.
Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.
Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.
Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.
Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.
Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany
Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Informationen zu dieser Visumskategorie
- Wenn Sie zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, können Sie ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten beantragen.
- Ziel eines Au-Pair-Aufenthalts ist es, Ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen zu erweitern. Sie leben währenddessen in einer Familie, in der im Alltag deutsch gesprochen wird und betreuen mindestens ein minderjähriges Kind.
- Informationen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Au-Pairs finden Sie in dieser Broschüre.
- Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
| Antrag | Erforderliche finanzielle Mittel |
| Studierende | 11.904,- € / monatliche Auszahlung: 992,- € |
| Studienbewerberinnen und -bewerber | 9.819,- € / monatliche Auszahlung: 1.091,- € |
| Berufsausbildung | 1.048,- € (Monat / brutto) |
| Blaue Karte | |
| Akademiker und Akademikerinnen mit Berufserfahrung | 50.700,- € (Jahr) |
| Mangelberufe | 45.934,20 € (Jahr) |
| Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss | 45.934,20 € (Jahr) |
| IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen | 45.934,20 € (Jahr) |
| Antragstellende über 45 Jahre | |
| Fachkräfte, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nachweisen. Alternativ ist eine eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt. | 55.770,- € (Jahr) |
| Wissenschaftler und Forscher | |
| Wenn Ihr Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit mindestens diesen Betrag erreicht, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. | 2.410,- € (Monat, brutto) |
| Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto. | 1.091,- € (Monat, netto) |
| IT-Spezialistin / IT-Spezialist ohne formell anerkannte Qualifikation | |
| Das Bruttojahresgehalt muss über diesem Betrag liegen. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt Sie zu den geltenden tariflichen Bedingungen. | 45.630,- € (Jahr) |
| AuPair | |
| Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn AuPair der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Taschengeld (280,- € pro Monat) und einem Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) zusammen. | 350,- € (Monat) |
| Freiwilligendienst | |
| Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich. | 855,- € (Monat) |
| Praktikum | 992.- € (Monat) |
| Sprachkurs | 1.091.- € (Monat) |
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Da diese nicht gleich ab Einreise gilt, ist zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen
Selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland verbringen möchten, welche Erwartungen Sie an den Aufenthalt haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann.
Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie muss Angaben enthalten
- zu Beginn und Dauer des Vertrags,
- zu den allgemeinen Pflichten des Au-Pairs und der Gastfamilie,
- eine Vereinbarung über Taschengeld
- Arbeitszeit (höchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich),
- Urlaubstage (mindestens zwei Tage pro Monat),
- Zuschuss zum Deutschkurs und zur
- Versicherungspflicht der Gastfamilie für das Au-Pair. Bitte nutzen Sie das Muster der Bundesagentur für Arbeit.
Die geltenden Beträge für Taschengeld und Zuschuss zum Deutschkurs können Sie der Übersicht „Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren“ oben entnehmen.
Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Vertrag muss zwingend im Original mit den Unterschriften der Gastfamilie und des Au-Pairs vorgelegt werden. Ausnahme: Wenn der Vertrag von einer RAL-zertifizierten Agentur vermittelt wurde, genügt ein Scan.
Der Fragebogen muss von den Gasteltern vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
In der Bescheinigung müssen alle Personen aufgeführt sein, die im Haushalt wohnen.
Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau A1 entsprechen. Bitte beachten Sie die Informationen im Abschnitt „Hinweis zu Deutsch-Sprachzertifikaten oben.
Weitere Informationen
Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.