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Freiwilligendienst

25.06.2026 - Artikel

Bei einem Freiwilligendienst in Deutschland engagieren Sie sich für einen sozialen oder ökologischen Zweck und sammeln wertvolle Erfahrungen. Hier finden Sie die Informationen zum Visum.

Allgemeine Informationen

Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Visakategorie
Nationales VisumGebühr
Regulär75,- €
Ermäßigt37,50,- €

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.

Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany

Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.

Informationen zu dieser Visumskategorie

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX“

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Da diese nicht gleich ab Einreise gilt, ist zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen

Selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland verbringen möchten, welche Erwartungen Sie an den Aufenthalt haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann.

Der Vertrag bzw. die Vereinbarung über den Freiwilligendienst muss im Original vorgelegt werden.

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Im Regelfall erhalten Sie von Ihrer Einsatzstelle ein Taschengeld, teilweise auch Unterkunft und Verpflegung. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der Übersicht „Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumsverfahren“ oben.

Legen Sie eine Bestätigung vor, aus der klar hervorgeht, wie viel Taschengeld und welche sonstigen Leistungen Sie für Ihren Einsatz erhalten.

Ausnahme: Wenn diese Informationen bereits im Vertrag bzw. der Vereinbarung über den Freiwilligendienst enthalten sind, muss keine zusätzliche Bestätigung vorgelegt werden.

Hinweis: Wenn im Einzelfall das Taschengeld und die sonstigen Leistungen der Einsatzstelle nicht ausreichend sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, kann es erforderlich sein, dass Sie einen zusätzlichen Nachweis für den Fehlbetrag vorlegen, z.B. über ein Sperrkonto. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie im Rahmen der Antragsprüfung kontaktiert.

Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind generell erwünscht. Bitte beachten Sie die Informationen im Abschnitt „Hinweis zu Deutsch-Sprachzertifikaten oben.

Bitte legen Sie ein Schreiben der Einsatzstelle bzw. des Trägers vor, aus dem hervorgeht, ob und auf welchem Niveau Deutschkenntnisse für die vorgesehene Tätigkeit erforderlich sind. Ggf. sollte die Einsatzstelle bzw. der Träger versichern, dass die Verständigung in der Einsatzstelle und die Bildungsarbeit auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse möglich sind. Falls ein kostenloser oder preisgünstiger Sprachkurs vorgesehen ist, wird um eine Bestätigung der Einsatzstelle bzw. des Trägers gebeten.

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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