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Kafala
Wichtiger Hinweis
Diesen Antrag können Sie im Auslandsportal online stellen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient. Der Termin für diese Kategorie findet in der Visastelle der Deutschen Botschaft, Rue Sanhaja, Souissi, Rabat statt.
Sollten Sie vor dem 26.02.26 bereits eine Registrierung im alten Wartelistensystem vorgenommen haben, nehmen Sie bitte keine weitere Registrierung im Auslandsportal vor. Ihre Registrierung in der Warteliste bis zum 26.02.26 bleibt bestehen und wird vorrangig bearbeitet. Eine doppelte Registrierung führt zu einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitungsprozesse.
Allgemeine Informationen
Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
| Visakategorie | |
| Nationales Visum | Gebühr |
| Regulär | 75,- € |
| Ermäßigt | 37,50,- € |
Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.
Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.
Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.
Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.
Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.
Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.
Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany
Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Informationen zu dieser Visumskategorie
Informationen zur Kafala sowie dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ) sowie den Runderlass, mit dem das Haager Übereinkommen in Marokko umgesetzt wurde, finden Sie hier.
Sollte der Kafala-Beschluss vor 2011 entschieden worden sein, bitten wir Sie, uns vorab per E-Mail zu kontaktieren (visa@raba.auswaertiges-amt.de)
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
nachdem erfolgreich über Ihren Visumantrag entschieden wurde, bitten wir um die Übersendung einer Incoming-Krankenversicherung, die ab dem gewünschten Einreisedatum eine Gültigkeit von drei Monaten aufweist.
Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes des Kindes mit Übersetzung ins Deutsche. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
Legalisierte Heiratsurkunde der Pflegeeltern mit Übersetzung ins Deutsche. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
Es ist ein gerichtlicher Beschluss, dass das Kind von seinen leiblichen Eltern verlassen wurde erforderlich. Anschließend kann ein Antrag der Pflegeeltern auf Betreuung des Kindes durch Kafala und Verbringung nach Deutschland an das marokkanische Gericht gestellt werden.
Bericht des marokkanischen Gerichts mit dem begründeten Vorschlag der Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern in Deutschland. Dieser Bericht wird über das marokkanische Justizministerium an das zuständige Landesjugendamt weitergeleitet. Aus diesem Bericht sollte ebenfalls hervor gehen, ob das Pflegekind angehört wurde oder dies aufgrund seines Alters oder Reifegrades unangebracht war.
Zustimmung des zuständigen Landesjugendamts in Deutschland zum Vorschlag der Unterbringung. Des Weiteren ist die Genehmigung der Entscheidung des Landesjugendamts durch das zuständige Familiengericht im Bundesgebiet erforderlich (einzuholen durch das Landesjugendamt). Anschließend gilt es den Kafala-Beschluss des zuständigen marokkanischen Gerichts nach übermittelter Zustimmung des zuständigen Landesjugendamts einzuholen.
Ein Beschluss über die Vollziehbarkeit des Kafala-Beschluss (Execution) selbst muss vorgelegt werden, sowie eine richterliche Genehmigung, dass das Kind Marokko dauerhaft verlassen darf.
Weitere Informationen
Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.