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Studium
Wenn Sie in Deutschland eine Universität, Hochschule oder ein Studienkolleg besuchen möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visumverfahren.
Wichtiger Hinweis
Diesen Antrag können Sie im Auslandsportal online stellen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin verläuft danach schnell und effizient. Vor dem 03.08.2025 zu Studienzwecken erfolgte Terminregistrierungen werden chronologisch bearbeitet. Eine Neuregistrierung ist nicht erforderlich. Beachten Sie auch hierzu bitte die aktuellen Terminwartezeiten.
Allgemeine Informationen
Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
| Visakategorie | |
| Nationales Visum | Gebühr |
| Regulär | 75,- € |
| Ermäßigt | 37,50,- € |
Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.
Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.
Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.
Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.
Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.
Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.
Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany
Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.
Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.
Informationen zu dieser Visumskategorie
- Wenn Sie noch über keine Zulassung verfügen und zunächst eine Aufnahmeprüfung eines Studienkollegs ablegen müssen, gelten Sie als Studienbewerber/Studienbewerberin im Sinne des § 17 Abs. 2 AufenthG. Mit einem Studienbewerber-Visum können Sie sich bis zu neun Monaten in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen. Bitte beachten Sie hierbei die gesonderte Höhe des Sperrkontobetrages (siehe unten im Abschnitt „Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren“).
- Allgemeine Informationen zu Studienmöglichkeiten in Deutschland finden Sie auf www.study-in-germany.de oder auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft keine Studienberatung anbieten kann.
- Nur für Teilnehmende von Studienkollegs: Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs gilt als Eignungsnachweis für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Mittlerweile existieren Angebote verschiedener Anbieter für ein Studienkolleg in Marokko. Folgende deutsche Hochschulen kooperieren mit marokkanischen Anbietern: FH Aachen, TU Berlin und Universität Paderborn. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt auch keine Empfehlung zugunsten eines bestimmten Anbieters ab.
- Nur für Stipendiaten/Doktoranden: Sollten Sie über ein Stipendium verfügen oder ein Visum zum Zweck der Promotion beantragen wollen, erfolgt die Terminvereinbarung ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat. Sämtliche Informationen finden Sie hier.
| Antrag | Erforderliche finanzielle Mittel |
| Studierende | 11.904,- € / monatliche Auszahlung: 992,- € |
| Studienbewerberinnen und -bewerber | 9.819,- € / monatliche Auszahlung: 1.091,- € |
| Berufsausbildung | 1.048,- € (Monat / brutto) |
| Blaue Karte | |
| Akademiker und Akademikerinnen mit Berufserfahrung | 50.700,- € (Jahr) |
| Mangelberufe | 45.934,20 € (Jahr) |
| Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss | 45.934,20 € (Jahr) |
| IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen | 45.934,20 € (Jahr) |
| Antragstellende über 45 Jahre | |
| Fachkräfte, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nachweisen. Alternativ ist eine eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt. | 55.770,- € (Jahr) |
| Wissenschaftler und Forscher | |
| Wenn Ihr Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit mindestens diesen Betrag erreicht, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. | 2.410,- € (Monat, brutto) |
| Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto. | 1.091,- € (Monat, netto) |
| IT-Spezialistin / IT-Spezialist ohne formell anerkannte Qualifikation | |
| Das Bruttojahresgehalt muss über diesem Betrag liegen. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt Sie zu den geltenden tariflichen Bedingungen. | 45.630,- € (Jahr) |
| AuPair | |
| Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn AuPair der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Taschengeld (280,- € pro Monat) und einem Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) zusammen. | 350,- € (Monat) |
| Freiwilligendienst | |
| Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich. | 855,- € (Monat) |
| Praktikum | 992.- € (Monat) |
| Sprachkurs | 1.091.- € (Monat) |
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Wenn Sie sich als Studentin oder Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Sie müssen einen Zulassungsbescheid einer deutschen Fachhochschule oder Universität vorlegen.
Nur für Teilnehmende von Studienkollegs:
Sie müssen einen entsprechenden Zulassungsbescheid vorlegen.
- Haben Sie die Feststellungsprüfung (FSP) in Marokko bereits erfolgreich abgelegt oder werden Sie sie in Deutschland ablegen?
- Im ersten Fall reichen Sie bitte einen Nachweis über das Bestehen der FSP ein.
- Im zweiten Fall reichen Sie bitte einen Nachweis über die bereits bestandenen in Marokko absolvierten Vorkurse sowie die bereits bezahlten Anmeldegebühren ein.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einem Aufnahmetest, z.B. für das Studienkolleg, ein Visum zur Studienbewerbung erteilt wird. Den notwendigen Betrag können Sie dem Abschnitt oben (Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen) entnehmen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens besitzen. Dies gilt für die Unterrichtssprache des Studiums. Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Ist die Unterrichtssprache Deutsch, reichen Sie bitte ein Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters ein. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Deutsch-Zertifikaten weiter oben im Artikel.
Ist die Unterrichtssprache Englisch, können entsprechende Sprachkenntnisse durch IELTS oder TOEFL-Zertifikate nachgewiesen werden.
Bitte füllen Sie den folgenden Fragebogen aus und legen ihn vor.
Bitte legen Sie einen tabellarischen Lebenslauf mit genauen Angaben vor. In einem selbst verfassten Schreiben erklären Sie, warum Sie sich engagieren wollen, welche Erwartungen Sie an ein Studium in Deutschland haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann. Gehen Sie auch auf Ihre berufliche Perspektive nach dem Studium ein.
Bitte unterschreiben Sie das Motivationsschreiben eigenhändig.
Sollten Zeugnisse über universitäre Leistungen vorliegen, reichen Sie diese bitte ein.
Sie haben hierfür mehrere Möglichkeiten:
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland. Die Beträge können Sie dem Abschnitt Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren entnehmen.
Das Auswärtige Amt kann keine Anbieter für die Eröffnung eines Sperrkonto empfehlen. Bitte erkundigen Sie sich selbst nach einem Anbieter und wählen Sie ihn sorgfältig aus. Es kann auch möglich sein, bei einer lokalen Bank an Ihrem zukünftigen Studienort ein Sperrkonto zu eröffnen. Informationen dazu können Sie bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder Sprachschule erhalten oder sie fragen dazu direkt die Bank.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung nach § 17 Abs. 2 AufenthG: Für die Teilnahme an Aufnahmetests (z.B. für das Studienkolleg), eine Studienplatzvormerkung bzw., für den Fall, dass noch keine Zulassung für die Hochschule vorliegt, gilt eine Sicherheitsleistung. Die Beträge können Sie dem Abschnitt Gehaltsgrenzen und notwendige finanzielle Voraussetzungen im Visumverfahren entnehmen. Ein Visum zur Studienbewerbung wird maximal für neun Monate erteit.
Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG durch eine in Deutschland lebende Person für die voraussichtliche Dauer des Studiums (mindestens aber für ein Jahr), ausgestellt von der für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständigen Ausländerbehörde mit Bonitätsprüfung.
Nur für Stipendiaten: Stipendienzusage mit Nennung des Geldbetrages
Weitere Informationen
Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.