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Die konsularischen Amtshandlungen der Honorarkonsuln
Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufs-konsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Gegenwärtig gibt es etwa 350 Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.
Der Honorarkonsul erhält hierfür keinerlei Gehalt oder sonstige Vergütung. Die Einnahme aus Gebühren für konsularische Amtshandlungen dient ausschließlich zur Deckung der laufenden Bürokosten. Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben (§ 25 Konsulargesetz). An diese Gebührentabelle hat der Honorarkonsul sich verbindlich zu halten. Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen kann auf Anfrage durch den Honorarkonsul mitgeteilt werden.
Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Folgende konsularischen Amtshandlungen kann ein Honorarkonsul erbringen:
- Bei Reisepassverlust: Ausstellung von Reiseausweisen als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland
- Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Ehefähigkeitsbescheinigungen)
- Beglaubigung von Fotokopien
- Formlose Zustellungen
- Hilfe für Deutsche im Ausland (z.B. konsularische Hilfe in Todesfällen, Heimschaffungen in Zusammenarbeit mit der Botschaft Rabat, Hilfe bei Geldüberweisungen etc.)
- konsularische Häftlingsbetreuung
- Lebensbescheinigungen für Rentenkassen sowie Mithilfe in Rentenangelegenheiten
- Legalisation von marokkanischen Urkunden (z.B. Eheschließung oder Geburtsanzeige)
- Unterschriftsbeglaubigungen in einfachen rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Antrag Ehefähigkeitszeugnis; eidesstaatliche Versicherungen der Ledigkeit)
- Vorprüfung von Geburtsanzeigen und Namenserklärungen (Ehename und Kindesname)
- Vorprüfung von Pass- und Personalausweisanträgen (Ausstellung erfolgt dann über die Botschaft Rabat)
- Weitergabe von Informationen in verschiedenen Rechtsbereichen (Merkblätter)
Nachfolgende konsularische Amtshandlungen kann ein Honorarkonsul nicht erbringen:
- Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen
- Ausstellung von Visa
- Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen
- Wohnortänderungen im Reisepass oder Personalausweis
Amtsbezirke der Honorarkonsuln in Agadir und Casablanca
- Die Bestellung des Honorarkonsuls erfolgt für einen sogenannten Amtsbezirk.
- Der Amtsbezirk des Honorarkonsuls in Agadir umfasst die Region Agadir, Taroudant, Tiznit und Guelmim.
- Der Amtsbezirk des Honorarkonsuls in Casablanca umfasst die Region Großraum Casablanca und Mohammedia.