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Visum für die Anerkennungspartnerschaft

Fachkräfte in Deutschland © lizenzfrei
Mit diesem Visum können Sie bereits als Fachkraft arbeiten, während Ihr Arbeitgeber Sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Um in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen zu können, muss Ihre Qualifikation anerkannt bzw. als einer deutschen Ausbildung vergleichbar bewertet werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.
Mit dem Visum für eine Anerkennungspartnerschaft müssen Sie nicht vor der Einreise das Anerkennungsverfahren durchlaufen, sondern können dies mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers in Deutschland tun. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung haben, die in Marokko (oder dem Land, in dem Sie absolviert wurde) staatlich anerkannt ist.
Bei einer Anerkennungspartnerschaft können Sie direkt nach Einreise für Ihren Arbeitgeber eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Der Arbeitgeber hilft Ihnen dabei, das Anerkennungsverfahren in Deutschland zu durchlaufen. Wenn im Verfahren festgestellt wird, dass Ihre Ausbildung wesentliche Unterschiede zu einer deutschen Ausbildung aufweist und Sie sich in bestimmten Bereichen noch weiterbilden müssen, ermöglicht Ihnen Ihr Arbeitgeber die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Nach Abschluss der Maßnahmen und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung kann Ihr Arbeitgeber Sie als Fachkraft beschäftigen und Sie können in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link
Hinweis: Ihre Qualifikation können Sie auch bereits von Marokko aus prüfen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung können Sie entweder direkt ein Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung festgestellt wurde. Wenn die Prüfung ergibt, dass wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie ein Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft beantragen.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.
Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.
Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft in Deutschland.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können
TERMINVEREINBARUNG
Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister TLScontact möglich ist.
GEBÜHREN
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham. Informationen zur Service-Gebühr von TLS contact finden Sie hier.
BEARBEITUNGSZEIT
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Hinweis: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.
NACH DER EINREISE
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.