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Visum zur Berufsausbildung

Berufsausbildung

Berufsausbildung © colourbox

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Wenn Sie in Deutschland eine duale Berufsausbildung absolvieren wollen, finden Sie hier die Informationen zum Visum für Auszubildende.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse besitzen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf dieser Website.

Sie finden dort auch Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Berufsausbildung.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister TLScontact möglich ist.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (bei Minderjährigen unter 18 sind es 37,50 Euro), zahlbar in marokkanischen Dirham.

Informationen zur Service-Gebühr von TLS contact finden Sie hier.

BEARBEITUNGSZEIT

Bei Visumanträgen, die im beschleunigten Fachkräfteverfahren eingereicht werden, erfolgt die Bescheidung des Antrags in der Regel innerhalb von drei Wochen nach dessen Eingang. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen. Bei Visumanträgen, die im regulären Verfahren eingereicht werden, können wir Ihnen keine bestimmte Bearbeitungsdauer zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

NACH DER EINREISE

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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