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Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Fachkräfte Visa

Fachkräfte Visa © GKSP/Canva.com

10.03.2025 - Artikel

Als Akademiker oder Akademikerin können Sie ein Visum als Fachkraft oder eine Blaue Karte erhalten. Informationen dazu finden Sie hier.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wenn Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben, können Sie jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

ANTRAG ONLINE STELLEN

Beantragen Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme online. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient.

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

Ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Sollte Ihr Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diesen zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) anerkennen lassen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie hier.

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Fachkraft mit akademischer Ausbildung.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

NACHWEIS ZUR ALTERSVORSORGE

Bei der Blauen Karte EU ist keine angemessene Altersversorgung nachzuweisen.

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2025 : 53.130 Euro pro Jahr) oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

Vom Nachweis einer angemessenen Altersversorgung kann abgesehen werden, wenn ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung besteht. Zudem kann von der Voraussetzung abgesehen werden, wenn die Gehaltsschwelle nur geringfügig unterschritten oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Abweichung von mehr als 5 % der Gehaltsschwelle „nach unten“ oder 2 Jahren bei der Altersgrenze „nach oben“ eine Geringfügigkeit nicht mehr vorliegt.

TERMINVEREINBARUNG

Die Terminvereinbarung wie auch die Antragsannahme erfolgen ohne vorherige Registrierung auf der Termin-Warteliste über den externen Dienstleister TLScontact in Rabat .

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben.

Sollten Sie gleichzeitig auch Visa-Anträge für Ihre Familie stellen wollen (z.B. für Ihre Ehegattin / Ihren Ehegatten oder Ihr Kind), buchen Sie zunächst Ihren eigenen Termin und nehmen im Anschluss bitte telefonisch Kontakt zu TLScontact auf, um einen Familientermin zu buchen.

Informationen zu den für Ihre Angehörigen vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

BEARBEITUNGSZEIT

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Antragstellende, die für eine Blaue Karte qualifiziert sind, können in der Regel mit einer wesentlich kürzeren Bearbeitungsdauer rechnen.

Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

NACH DER EINREISE

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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