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Arbeitsplatzsuche für anerkannte Fachkräfte (Chancenkarte)

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10.03.2025 - Artikel

Für eine begrenzte Zeit können Sie mit diesem Visum in Deutschland nach einem Arbeitsplatz suchen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Voraussetzung für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte für Fachkräfte) ist ein abgeschlossenes in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium oder eine in Deutschland anerkannte Ausbildung.

Ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihr konkreter Abschluss als auch Ihre Hochschule mit dem Status „H+“ vermerkt sein müssen. Ebenso muss Ihr Abschluss bei Ihrer Hochschule gelistet sein. Sollte Ihr Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diesen zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) individuell anerkennen lassen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter: Link

Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Die Chancenkarte für Fachkräfte kann für eine Dauer von höchstens einem Jahr erteilt werden. Ein Visum für Arbeitssuchende ist keine Arbeitserlaubnis. Sie dürfen neben der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung von insgesamt höchstens 20 Wochenstunden ausüben und an jeweils höchstens zwei Wochen Probezeit teilnehmen.

Ihr Visum kann in Deutschland in eine Aufenthalts – und Arbeitserlaubnis umgewandelt werden, sobald Sie eine passende Beschäftigung gefunden haben.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für ein Visum zur Chancenkarte für Fachkräfte.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

TERMINVEREINBARUNG

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister TLScontact möglich ist.

GEBÜHREN

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

NACH DER EINREISE

Wenn Ihre Arbeitsplatzsuche erfolgreich war, nehmen Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde vor Ort auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

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