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Freiwilligendienst

Verteilung von Lebensmitteln durch freiwillige Helfer des Ukrainischen Roten Kreuzes in Uschhorod, Ukraine

Verteilung von Lebensmitteln durch freiwillige Helfer des Ukrainischen Roten Kreuzes in Uschhorod, Ukraine © Anette Selmer-Andresen / IFRK

10.03.2025 - Artikel

Bei einem Freiwilligendienst in Deutschland engagieren Sie sich für einen sozialen oder ökologischen Zweck und sammeln wertvolle Erfahrungen. Hier finden Sie die Informationen zum Visum.

Allgemeine Informationen

Ein Freiwilligendienst dauert zwischen 6 und 24 Monaten und ermöglicht Ihnen durch persönliches Engagement interkulturelle, soziale und thematische Kompetenzen zu erwerben.

Es gibt drei verschiedene Arten von Freiwilligendiensten in Deutschland, für die Sie dieses Visum erhalten können. Ausführliche Informationen finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:

Überblick über Freiwilligendienste in Deutschland Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Hier finden Sie die allgemein vorzulegenden Unterlagen für einen Visumsantrag.

Hier finden Sie die vorzulegenden Unterlagen für einen Antrag für ein Visum zum Freiwilligendienst.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: RK-Termin

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in marokkanischen Dirham.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von sechs Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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