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Anerkennungspartnerschaft

25.06.2026 - Artikel

Mit diesem Visum können Sie bereits als Fachkraft arbeiten, während Ihr Arbeitgeber Sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt.

Wichtiger Hinweis

Diesen Antrag können Sie im Auslandsportal online stellen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin verläuft danach schnell und effizient.

Allgemeine Informationen

Sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Visakategorie
Nationales VisumGebühr
Regulär75,- €
Ermäßigt37,50,- €

Die Visagebühren sind in bar und in MAD zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Bei Antragstellung über den externen Dienstleister TLScontact fällt zusätzlich zu den Visagebühren dessen Servicegebühr an.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Die Botschaft Rabat prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Visastelle aus Kapazitätsgründen telefonisch nicht erreichbar ist. Sie können uns jedoch eine Nachricht schicken an visa@raba.diplo.de.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben, erfolgt die Passabholung beim externen Dienstleister TLScontact oder in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.

Ihr Guide zum Ankommen in Deutschland: Make it in Germany

Aus der Übersicht zu den Unterlagen können Sie entnehmen, ob Sie ein Sprachzertifikat vorlegen müssen. Derzeit anerkannte Prüfungsanbieter von Sprachzertifikaten sind:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem und demselben Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Der Botschaft sind Fälle bekannt, bei denen Sprachzertifikate missbräuchlich ausgestellt oder erlangt werden. Die Botschaft behält sich vor, Ihre Deutschkenntnisse zu überprüfen. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können ein Ablehnungsgrund für einen Visaantrag sein.

Informationen zu dieser Visumskategorie

  • Um in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen zu können, muss Ihre Qualifikation anerkannt bzw. als einer deutschen Ausbildung vergleichbar bewertet werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

  • Mit dem Visum für eine Anerkennungspartnerschaft müssen Sie vor der Einreise nicht das Anerkennungsverfahren durchlaufen, sondern können dies mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers in Deutschland tun. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung haben, die in Marokko (oder dem Land, in dem Sie absolviert wurde) staatlich anerkannt ist.

  • Bei einer Anerkennungspartnerschaft können Sie direkt nach Einreise für Ihren Arbeitgeber eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Der Arbeitgeber hilft Ihnen dabei, das Anerkennungsverfahren in Deutschland zu durchlaufen. Wenn im Verfahren festgestellt wird, dass Ihre Ausbildung wesentliche Unterschiede zu einer deutschen Ausbildung aufweist und Sie sich in bestimmten Bereichen noch weiterbilden müssen, ermöglicht Ihnen Ihr Arbeitgeber die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.

  • Nach Abschluss der Maßnahmen und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung kann Ihr Arbeitgeber Sie als Fachkraft beschäftigen und Sie können in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

  • Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier. Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

  • Hinweis: Ihre Qualifikation können Sie auch bereits von Marokko aus prüfen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung können Sie entweder direkt ein Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung festgestellt wurde. Wenn die Prüfung ergibt, dass wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie ein Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft beantragen.

AntragErforderliche finanzielle Mittel
Studierende11.904,- € / monatliche Auszahlung: 992,- €
Studienbewerberinnen und -bewerber9.819,- € / monatliche Auszahlung: 1.091,- €
Berufsausbildung1.048,- € (Monat / brutto)
Blaue Karte
Akademiker und Akademikerinnen mit Berufserfahrung50.700,- € (Jahr)
Mangelberufe45.934,20 € (Jahr)
Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss45.934,20 € (Jahr)
IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen45.934,20 € (Jahr)
Antragstellende über 45 Jahre
Fachkräfte, die nicht die Voraussetzungen einer Blauen Karte EU erfüllen und bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Bruttogehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nachweisen. Alternativ ist eine eine angemessene Altersversorgung nachweisen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.), sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.55.770,- € (Jahr)
Wissenschaftler und Forscher
Wenn Ihr Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit mindestens diesen Betrag erreicht, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. 2.410,- € (Monat, brutto)
Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto.1.091,- € (Monat, netto)
IT-Spezialistin / IT-Spezialist ohne formell anerkannte Qualifikation
Das Bruttojahresgehalt muss über diesem Betrag liegen. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber ist tarifgebunden und beschäftigt Sie zu den geltenden tariflichen Bedingungen.45.630,- € (Jahr)
AuPair
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn AuPair der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Taschengeld (280,- € pro Monat) und einem Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) zusammen.350,- € (Monat)
Freiwilligendienst
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen der Betrag rechts plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 380 Euro für Wohnkosten, 173 Euro für Verpflegung und 302 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich.855,- € (Monat)
Praktikum992.- € (Monat)
Sprachkurs1.091.- € (Monat)

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie alle nötigen Unterlagen vor (s.u.). Soweit ein Original vorhanden ist, ist dieses zusätzlich zu der erforderlichen einfachen Kopie vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX“

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Da diese nicht gleich ab Einreise gilt, ist zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat.

Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor.

Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, dass nach der Einreise das Anerkennungsverfahren durchlaufen wird. Aus der Vereinbarung muss auch hervorgehen, dass der Ausgleich festgestellter Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren ermöglicht wird.

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ist nur nötig, wenn der Visumantrag nicht im beschleunigten Fachkräfteverfahren eingereicht wird. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit von der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt.

Der Vordruck Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inklusive Zusatzblatt A muss vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Es muss sich dabei um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.

Ausnahme: Wenn die angestrebte Beschäftigung nach Abschluss der Anerkennung ein sog. reglementierter Beruf ist (v.a. medizinische Berufe), dann kann während der Anerkennung eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber Angaben dazu machen, ob eine Tarifbindung besteht oder für ihn kirchliches Arbeitsrecht gilt oder ob es sich um eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung handelt. Außerdem muss aus den Angaben hervorgehen, dass die Beschäftigung zum angestrebten Zielberuf hinführt.

Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse für die geplante Maßnahme haben, in der Regel auf dem Niveau A2. Für Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich ist in der Regel mindestens das Niveau B1 erforderlich. Welches Sprachniveau im Einzelfall erforderlich ist, sollte sich aus den Angaben des Bildungsträgers ergeben. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Eine Übersicht zu den Anbietern finden Sie in den allgemeinen Hinweisen der jeweiligen Visumskategorie.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

Weitere Informationen

Die Angaben auf dieser Webseite (insbesondere zu Visa- und Passangelegenheiten) basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

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